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Initiative für Politische Schönheit: Erstes Flugzeug mit 100 Flüchtlingen landet

23. Juni 2016

Pressemitteilung

Erstes Flugzeug mit 100 Flüchtlingen landet am kommenden Dienstag (28.6.2016)

Die Bundesregierung nahm gestern in Berlin Stellung

(http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18178.pdf) zum Vorhaben, 100 syrische Kriegsflüchtlinge auf dem sicheren Luftweg in die Bundesrepublik zu fliegen. Demnach wird der historische Jungfernflug der „Flugbereitschaft der deutschen Zivilgesellschaft“ als versuchte „illegale Einreise“ gewertet (Anlage 38, S. 17569) und drohend darauf verwiesen, „dass Unterstützungshandlungen zur unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet strafbewehrt“ seien und verfolgt würden.

Im direkten Widerspruch zur Stellungnahme der Bundesregierung („Die Aktion kann geltende Einreisevoraussetzungen nicht außer Kraft setzen.“) ist Innenminister Thomas de Maizière nach § 18 Abs. 4 Ziff. 2 AsylG direkt dazu befugt, die Aufnahme der 100 Passagiere in die Bundesrepublik Deutschland zu bewilligen. Ein rechtsgültiger schriftlicher Antrag dazu erging gestern an den Innenminister. Alle relevanten Personendaten der 100 Passagiere liegen Kanzleramt, AA, BMI und BAMF seit Beginn der Aktion vor.

Das Zentrum für Politische Schönheit vertritt aber ohnehin die Rechtsauffassung, dass syrische Kriegsflüchtlinge vom Beförderungsverbot in § 63 Abs. 3 AufenthG gar nicht betroffen sind, da sie ihr Recht auf Asyl in der Bundesrepublik geltend machen können. Obschon morgen die Abstimmung über den Absatz, der die Mittelmeertoten zu verantworten hat, im Bundestag stattfindet, wird das Flugzeug, das von der deutschen Zivilgesellschaft finanziert wird, deshalb am kommenden Dienstag so oder so legal in die Bundesrepublik einfliegen können.

In der mündlichen Verhandlung meinte Umweltministerin Hendricks im Bundestag weiter (S. 17521), dass eine Einreise „über die deutschen Konsulate“ zu erfolgen habe. Diese Antwort offenbart die gesammelte Unwissenheit der Bundesregierung. Die Konsulate stellen weder Visa für den Familiennachzug aus, noch gibt es Termine für die Angehörigen vor Juni 2018. Die Bundesregierung beteuerte in der Stellungnahme erneut, dass das Beförderungsverbot für Flüchtlinge (§ 63 Abs. 3 AufenthG) dazu diene, „nachvollziehen zu können, wer nach Deutschland einreist.“ Das Zentrum für Politische Schönheit sieht in § 63 Abs. 3 AufenthG einen Bruch der Genfer Flüchtlingskonventionen und mit Art. 1 und 3 des Grundgesetzes als unvereinbar. „Wenn Flüchtlinge mit Schlepperbanden über die grüne Grenze gezwungen werden“, so Cesy Leonard vom Zentrum für Politische Schönheit, „kann man kaum besser nachvollziehen, wer einreist. Eine Alternative zum geordneten Flughafenverfahren gibt es gar nicht und das wird diese Aktion auch praktisch beweisen.“

Am 24.6.2016 tritt der Deutsche Bundestag zusammen, um das Aufenthaltsgesetz um den entscheidenden Absatz zu kürzen, der die Mittelmeertoten verursacht (§ 63 Abs. 3). Der Antrag ist als Drucksache 18/8701 publiziert: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/087/1808701.pdf

Pressekontakt

Zentrum für Politische Schönheit

Thilda Rosenfeld

Tel. 030 577004527, 0179 4415986

e-mail: presse@flugbereitschaft.de

http://www.flüchtlinge-fressen.de