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Fraktionsübergreifend: Sterben in Würde

11. November 2014

Rechtssicherheit für Patienten und Patientinnen und Ärzte und Ärztinnen bei Sterbehilfe schaffen

Berlin, 16.10./11.11.2014. Anstoß zur Gesellschaftlichen Debatte. Eine „liebevolle Sterbebegleitung“ sei eine wichtige Form, „zum Leben ja zu sagen“, leitete der Bundestagsabgeordnete Peter Hintze (CDU) die Auftaktkonferenz zum Thema Sterben in Würde ein. Neben ihm weitere vier Vertreterinnen aus dem Deutschen Parlament, die hinter dem ersten Eckpunktepapier fraktionsübergreifend stehen.

Der sterbende Mensch solle selbst bestimmt entscheiden: „Was kann ich noch ertragen?“ fragte Hintze. Dazu sehen die Vorschläge der Politiker/Innen die konsequente Inanspruchnahme und Fortentwicklung palliativmedizinischer Möglichkeiten und den Ausbau des Hospizwesens vor.

Laut Deutscher Gesellschaft für Palliativmedizin (dgp) reichten diese Optionen auch aus bei sterbenden Menschen. Die Intention der palliativen Sedierung (!) bestehe „eindeutig in der Symptomlinderung, nicht in einer Beschleunigung des Todeseintrittes“, so die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin. Die belastenden Krankheitssymptome (Sterbenssymptome, Anm. d. Red.) wie Schmerzen, Luftnot, Übelkeit oder Angst, (bewusste Wahrnehmung des Körpers und der Umwelt, Anm. d. Red.) psychosoziale Belastungen könnten palliativ weitestgehend und eng entlang der Patientenbedürfnisse gelindert werden, heißt es auf deren Homepage.

Die Abgeordnetengruppe um Peter Hintze zum Thema Sterbebegleitung in Deutschland sieht den Bedarf für ein würdevolles Sterben weiter gefasst und auf Basis der bewussten Entscheidung des Todkranken in enger Zusammenarbeit mit (s)einem (ihrem) Arzt (Ärztin).

Dazu stellten die Politiker sieben Bedingungen in Berlin vor, um die körperlichen und psychischen Leiden von Patienten sowie die äußerst belastenden Situationen für die Ärzte/Ärztinnen neu zu justieren. Die bundesweiten Ärztekammern entscheiden landesspezifisch (Anderes Medium: http://www.taz.de/!133802/ ). Einige lehnen jede Form der Hilfestellungen zur selbstvollzogenenen Lebensbeendigung von Patienten ab. Die Hilfestellung zum Suizid ist straflos.

Die Zulassung eines ärztlich assistierten Suizids müsste zivilrechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt werden mit dem Passus: „selbst aus dem Leben zu scheiden“, so Hintze. Dagmar Wöhrl (CDU) sagte: Wer „leben darf“ habe auch ein Recht, dass er „sterben darf“.

Eine Gesetzesinitiative sollte folgende Erwägungen mit einbeziehen:

 

  1. Der Patient muss volljährig
  2. Und voll einwilligungsfähig sein.
  3. Eine zum Tode kehrende Krankheit haben
  4. Extremen Leidensdruck zeigen
  5. Und keine Chancen auf Gesundung haben.
  6. Eine zweite Diagnose muss durchgeführt werden von einem Arzt/Ärztin
  7. Und am Ende muss der Patient sich selbst entsorgen.

 

Carola Reimann (SPD) hoffe auf eine größere gesellschaftliche Debatte. Es liege noch kein fertiger Gesetzentwurf vor, sagte sie in der Bundespressekonferenz Mitte Oktober 2014 in Berlin.

Karl Lauterbach (SPD) befürchtete, dass Ärzte wegen der strafrechtlichen Gefahren Verantwortungen „auszusitzen“ erwägen. Es gebe Patienten, die Selbstmorde an sich selbst verübten und dann teilweise missglückt weiter leben, weil kein Arzt dabei ist. Auch wolle Lauterbach nicht, dass Patienten in solchen Situationen eine „letzte Reise aus der Heimat unternehmen müssen“. Dagmar Wöhrl nickte.

Der Suizid sollte vermieden werden. Aber der „nicht zu vermeidende Suizid begleitet“, so Lauterbach. Katarina Reiche (CDU) sagte, es soll eine Gesetzeslage erarbeitet werden, damit die „Personen, die an unheilbaren Krankheiten leiden“ und „keine Behandlungsmöglichkeiten“ mehr haben von hiesigen Ärzten begleitet werden können. (sylla)

Andere Medien zum Thema vom Februar 2014: http://www.taz.de/!133802/

Im Deutschen Bundestag erfolgt am 13.11.2014 die erste Debatte zum Thema Sterbehilfe in Deutschland: http://bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung_66/277264