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Historiker Alan Chochiev kämpft um Südossetien: Georgien gibt es nicht

7. August 2013

Artikel in der russischsprachige Zeitung Europa-Express N40. ins Deutsche übersetzt

Europa-Express Nr. 40 (760)  01.10.-07.10.2012 – Wo früher die Sowjetunion war

 

Der Separatismus, den es nicht gab
Das Jonglieren mit Worten führt zu nichts Gutem.
Nach Meinung des ehemaligen stellvertretenden Sprechers des südossetischen Parlaments, des promovierten Historikers Alan Chochiev, kann bezüglich Südossetiens nicht von Separatismus  gesprochen werden. Einfach, weil ein Land mit dem Namen „Georgien“ nicht existiert.
Alan Chochiev ist zutiefst empört. Ihn empört vor allem eine Broschüre mit dem Titel „Južnyj Kavkaz: 20 let nezavisimosti“ (Südkaukasus: 20 Jahre Unabhängigkeit), die von der Friedrich-Ebert-Stiftung herausgegeben wurde, einer in Deutschland bekannten, auf  außenpolitische Fragen spezialisierte nichtstaatliche Organisation. Schon in der Einleitung, die von Matthias Jobelius stammt, heißt es:
„Drei separatistische (Hervorhebung von mir – K.V.) Gebiete sind Gegenstand ungelöster Territorialkonflikte – Abchasien, Südossetien und Nagorny Karabach  …  Separatismus, Rohstoffreichtum, politische Instabilität und Demokratiedefizit machen den Südkaukasus bis heute zu einer explosiven Region in unmittelbarer Nachbarschaft zur Europäischen Union“. Die Empörung Chochievs ist leicht erklärlich. Im Grunde genommen wird er als Verbrecher bezeichnet.
Aus dem einfachen Grund, dass Separatismus „die Politik und Praxis der Abspaltung,  der Abtrennung von Teilen des Staatsgebiets mit dem Ziel der Gründung eines neuen selbständigen Staates“ ist – im Völkerrecht  gilt dies als verbrecherische Handlung, weil es „zur Verletzung der Souveränität, Einheit und territorialen Integrität des Staates“ führt. Und er, Alan Chochiev, politischer Flüchtling, promovierter Historiker und ehemaliger stellvertretender Sprecher des südossetischen Parlaments – gehörte zu den Autoren der Deklaration über die staatliche Souveränität der Südossetischen Demokratischen Sowjetrepublik.
Im Grunde genommen war das der erste Schritt zum heutigen unabhängigen Status – nicht  umsonst wir der 20. September heute hier als Tag der Republik gefeiert. Und obwohl die Ereignisse, die auf den 20. September folgten, zur Loslösung Südossetiens von Georgien führten, kann man nach Meinung von Alan Chochiev in diesem Fall nicht von Separatismus sprechen. Aber das Interessanteste kommt noch: Chochiev behauptet, dass ein Staat  mit dem Namen „Georgien“ einfach gar nicht existiert. Erteilen wir  ihm das Wort:
– Lassen Sie uns zunächst die Begriffe definieren. Bis vor kurzem wurde der  20. September 1990 als Tag der Unabhängigkeit Südossetiens gefeiert. Das ist völliger Unsinn. Ich habe die Deklaration über die staatliche  Souveränität vorbereitet, und darin ist von „Unabhängigkeit“ überhaupt keine Rede. Hier ist ein kleiner historischer Exkurs nötig. Erinnern wir uns, dass der Vertrag über die Gründung der UdSSR eine vertikale Hierarchie vorsah: das Zentrum, die Unionsrepubliken, die  Autonomen Republiken.
Als der Präsident der UdSSR Michail Gorbatschov einen neuen Unionsvertrag vorbereitete, der dann nicht mehr unterschrieben wurde, bekräftigte er mehrmals,  dass der Aufbau „horizontal“ sein werde – alle Formationen würden ihn zu gleichen Bedingungen unterzeichnen und gleich weit vom  Zentrum entfernt sein.  Als wir unsere Deklaration verabschiedeten, wollten wir, dass Südossetien den neuen Unionsvertrag gleichberechtigt mit den anderen Republiken unterzeichnen sollte. Von Unabhängigkeit von der UdSSR war keine Rede.
– Aber als die Deklaration verabschiedet wurde, gehörte Südossetien doch zu Georgien?

– Genau hier gibt es ein sehr wichtiges Moment. Südossetien gehörte seit 1922 zur Georgischen Sozialistischen Sowjetrepublik. Als in den 1990-er Jahren in den Republiken, die zur  UdSSR gehörten, und den Autonomen Republiken, die zur RSFSR gehörten, der Prozess begann, der später als „Parade der Souveränitäten“ bezeichnet wurde, begann Georgien auf seiner Loslösung zu bestehen. Der Schlusspunkt in diesem Prozess wurde am 17. März 1991 gesetzt, als  die georgische Führung sich weigerte, auf ihrem Gebiet das Referendum über die Erhaltung der UdSSR durchzuführen. Aber auf dem Gebiet  Südossetiens wurde es durchgeführt, und wenn ich  mich recht erinnere, stimmten über 98 % für  die Erhaltung der UdSSR. Zwei  Wochen später – am 31. März – führte Georgien ein eigenes Referendum „Über die Wiederherstellung der Unabhängigkeit Georgiens“ durch.

Aufgrund seiner Ergebnisse wurde am 9. April  1991 die Wiederherstellung der staatlichen Unabhängigkeit Georgiens proklamiert.  Aber das Interessanteste war schon früher geschehen. Waren doch schon im Juni 1990 durch drei Paketentscheidungen des Obersten Sowjets der Georgischen SSR die Verfassung der UdSSR und die in den Jahren der Sowjetmacht verabschiedeten Gesetze außer Kraft gesetzt worden. Wir sprachen damals mit den verantwortlichen georgischen Funktionären.
«Was tut ihr? Die Verfassung von 1936 ist das einzige Dokument, in dem unsere Grenzen verzeichnet sind. Außerdem hebt ihr auch die Autonomie Südossetiens innerhalb Georgiens auf. Ihr erklärt alle Gesetze für ungültig, die nach der Sowjetisierung 1921 verabschiedet wurden, und die Autonomie wurde 1922 festgeschrieben. Das heißt, wir brauchen dann überhaupt nichts mehr zu tun – ihr selbst habt unsere Autonomie aufgehoben.“ Ich habe mehrmals darüber gesprochen, aber ich wiederhole es noch einmal:
Man muss die Politik des Stärkeren von der Politik des Rechts trennen. Und vom Standpunkt von Recht und Gesetz kann niemand erklären, was das unabhängige Georgien ist. Weder unter Gamsachurdia noch später war davon die Rede, dass das heutige Georgien Rechtsnachfolger der Georgischen SSR ist. Aber das einzige Mal in der  Geschichte, ich wiederhole es, wurden die  Grenzen Georgiens in der Verfassung von 1936 festgeschrieben. Und das waren die  Grenzen der Georgischen SSR.
Bis dahin gab es Georgien als eine Republik mit Grenzen nicht: Georgien, Armenien und Aserbaidschan gehörten zur Transkaukasischen Föderation. Und das Wort „Gruzija“ (Georgien) als Bezeichnung für einen Staat kommt bis Ende des  19.  / Anfang des 20. Jahrhunderts in keiner einzigen Quelle vor, nicht einmal in einer georgischen. Das Wort „Gruzija“ taucht erstmals bei russischen Dichtern auf. Sie adaptierten die türkische und iranische Bezeichnung dieses Volkes, die wie „gjurdži“ – d.h. „Sklaven“ klang. Gehen wir weiter. Das berühmte Traktat von Georgievsk aus dem Jahr 1783, das viele als das Dokument über den  Anschluss Georgiens an das Russische Reich bezeichnen. Aber auch in ihm kommt das Wort „Gruzija“ nicht vor.
Die Rede ist  vom Kachetischen Reich. Das ist das heutige Kachetien, dem die Stadt zugeschlagen wurde, die in sowjetischer  Zeit „Tbilisi“ genannt  wurde. Übrigens war Tiflis, um an seinen historischen Namen zu erinnern, bis Anfang des 19. Jahrhunderts eine armenische Stadt, und die Georgier bildeten dort nur die viertgrößte Bevölkerungsgruppe. Im Traktat von Georgievsk wurden insbesondere Südossetien, Westgeorgien, Mingrelien gar nicht erwähnt. Und auch im Russischen Reich gab es kein „Gruzija“, sondern die Gouvernements Tiflis und Kutaisi und den Bezirk Batumi. Der erste Georgier, der von der Autonomie dieses Gebiets unter der Bezeichnung „Gruzija“ sprach, war der große georgische Schriftsteller und Dichter Ilja Tschawtschawadse. Er verfasste 1906 eine Petition an den Zaren, welche die Bitte aus den von Georgiern besiedelten Gebieten der Gouvernements Tiflis und Kutaisi enthielt, ein georgisches autonomes Gebiet zu gründen. Was Südossetien betrifft, so waren seine Grenzen zum Beispiel auf  militärischen Karten Mitte des  19. Jahrhunderts verzeichnet, als Russland sich zum KaukasischenKrieg rüstete.

– Wenn man Ihrer Logik folgt, kann man also deshalb nicht von einem Separatismus Südossetiens sprechen, weil Georgien selbst es hinausgeworfen hat?
– Von Separatismus kann man dann sprechen, wenn es um die Abtrennung von Territorien geht. Im Falle Südossetiens funktioniert diese Formel nicht. Südossetien hat nie Gebiete Georgiens beansprucht. Man kann nicht etwas beanspruchen, was es nicht gibt. Als die Deklaration über die Souveränität Südossetiens verabschiedet wurde, hatte Georgien sich in den Grenzen von 1936 bereits selbst abgeschafft. Und übrigens auch in den Nachkriegsgrenzen, die durch die Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (die sogenannte Helsinki-Konferenz) 1975 bekräftigt wurde. Als wir 1990 mit den georgischen Funktionären sprachen, sagten sie: „Wir kehren zu den vorsowjetischen Grenzen zurück.“ Aber wo diese festgelegt sind, konnte niemand  richtig erklären.
– Eine paradoxe Situation. Ein Staat kann nicht ohne Grenzen existieren. Aber Georgien existiert. Es hat einen Präsidenten, einen Sitz in der UNO und nicht zuletzt auch ein paar Grenzpfähle …
– Die internationalen Gemeinschaft hat Georgien als Staat anerkannt, offenbar ohne die Aspekte zu bedenken, über die wir heute sprechen. Was  die sogenannten Grenzen anbelangt, so existieren diese genau so weit, wie die Nachbarstaaten, Aserbaidschan,  Armenien und die Türkei sie anerkannt haben. Russland hingegen erkennt die georgischen Grenzen bis heute nicht an. Aber es erkennt die Unabhängigkeit Südossetiens an. Übrigens kann Russland, und nur  Russland, vom unter dem Gesichtspunkt von Recht und Gesetz Anspruch auf das Gebiet Südossetiens erheben. Denn nach dem Zerfall der UdSSR hat Russland sich zu deren Rechtsnachfolger erklärt, und das südossetische Volk hat bei dem Referendum am 17. März 1991  unmissverständlich zu verstehen  gegeben, dass es seine Republik als souveränen Staat innerhalb der UdSSR ansieht.
– Nichtsdestoweniger, wenn Sie zum Beispiel den Artikel „Separatismus“ bei „Wikipedia“ öffnen, dann finden Sie leicht heraus, dass Südossetien,  ebenso wie Abchasien, Nagorny Karabach,  Gagausien, Transnistrien, als separatistische Region auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR vermerkt ist.
– Ich möchte erreichen, dass das Wort „Separatismus“ nicht mehr mit dem Begriff  „Südossetien“ in einem Atemzug genannt wird. Denn das ist vom rechtlichen Standpunkt nicht richtig. Und ich beabsichtige, mich an die westlichen Massenmedien zu  wenden, um diese Ansichten den europäischen Politikern und Journalisten nahezubringen, die manchmal ziemlich verantwortungslos mit Begriffen jonglieren.
– Noch eine letzte Frage. Warum kümmert es Sie, dass die Welt Südossetien als separatistische Region ansieht, da Sie doch schon mehrere Jahre in Deutschland im Exil leben und sich seit langem von der politischen Tätigkeit zurückgezogen haben? Anscheinend kümmert das doch die Führung der Republik überhaupt nicht? Schließlich wird sie und eigentlich das ganze südossetische Volk in diesem Fall als Verbrecher abgestempelt.
– Mich kümmert das, weil ich die Deklaration über die Souveränität Südossetiens vorbereitet habe. Die Behauptung, wir seien separatistisch, stellen die rechtliche Redlichkeit dieses Dokuments in Frage und  fügen in gewissem Sinn meinem Ruf Schaden zu. Aber eine Antwort auf die Frage, warum die jetzige Regierung Südossetiens, obwohl sie die rechtliche Seite der Frage gut kennt, solchen Behauptungen nicht entgegentritt, habe ich nicht.
Das Gespräch führte Konstantin VOEVODA