Europawahl: Drei-Prozent Hürde ist nichtig

Das Deutsche Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe hat die Drei-Prozent-Hürde für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Eine jede Wählerstimme sollte gleich gewichtig sein können und die eine Chancengleichheit der Parteien zulassen. Erstmals gibt es keine Sperrklausel. Die Parteien NPD, die Freien Wähler sowie die Piratenpartei klagten  – und können sich über die neuen Wahlrechte zum Europawahlkampf 2014 freuen.

Kritiker, wie der Grüne-Bundestagsabgeordnete Volker Beck, befürchten, es könnte die Parlamentsarbeit zersplittern und die Funktionsweise gefährdet sein, bei zu vielen Sitzen unterschiedlicher Parteimitglieder. Dagegen wirke jedoch die Fraktionsbildung im Europäischen Parlament schon jetzt bei über 120 verschiedenen Parteien. (Berlin, 26.2.2014, syl, lÄ 26.2.2014, 23 h)

Zur Internetseite des Bundesverfassungsgerichtes.

 

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