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Ergebnisse und Beschlüsse aus der MPK zu Asyl- und Flüchtlingspolitik

26. September 2015

Am Donnerstagabend, 24.9.2015, fand nach dem Treffen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Deutschen Bundesländer in der Ministerkonferenz (MPK) eine Pressekonferenz statt. Beraten wurde zum zweiten Mal über die Flüchtlingssituation. Im Mittelpunkt der Gespräche standen dieses Mal die Gesetzgebungs- und Finanzierungsfragen der Asyl- und Flüchtlingspolitik.

Hier ist das neun Seiten Eckpunktepapier als Vorlage für die Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat zum Download. Ab 1. November 2015 sollen die Gesetze fertig sein, damit die Handlungshemmnisse der Städte, Kommunen und Länder bei der Verwaltung und Betreuung der Flüchtlinge abgebaut werden können. Der Bund entlaste unter anderem finanziell die öffentlichen Haushalte von den Kosten der Flüchtlingsaufnahme mit einer Milliarde Euro zusätzlich zum Jahr 2015, verteilt über die Umsatzsteuerpunkte. Der Bund trägt ab Januar 2016 einen Teil der Kosten für den Zeitraum der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das BAMF. Das geschieht indem der ermittelte durchschnittliche Aufwand pro Asylbewerber nach dem AsylBLG in Höhe von 670,00 Euro monatlich an die Länder erstattet wird.

Für das Jahr 2016 erhalten die Länder eine Abschlagszahlung. Die Berechnung ergibt sich aus geschätzten 800.000 Asylbewerbern, die dem BAMF unterstellt sind mit einer vermuteten Verfahrensdauer von fünf Monaten. Das ergebe einen Betrag von 2,68 Milliarden Euro.

Die Bundesländer erhalten für abgelehnte Bewerber pauschal 670,00 Euro erstattet. Mehr Informationen finden Sie im Download. Die erste Überprüfung der Maßnahmen soll ab Ende Juni 2016 erfolgen.

(sylla)