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Besatzerstaat: Deutschland darf abgehört werden

26. Oktober 2013

Ein Kommentar zur Diskussion: Eine heikle Geschichte. Es sei wieder mal darauf verwiesen, dass Deutschland noch keinen FRIEDENSVERTRAG hat, also noch Besatzungsrecht gilt, Abhören zulässig ist.

Verdrängte Vergangenheit

Man will keinen Sturm der Entrüstung auslösen,
aber als kritischer Bürger auch nicht dösen,
wenn es um eine Frage der Vergangenheit geht,
die als Fragezeichen vor der Zukunft steht:
Deutschland hat immer noch keinen Friedensvertrag –
68 Jahre nach dem letzten Weltkriegstag!

Also besteht das Deutsche Reich in seinen Grenzen von 1939 fort, während die Gebiete von Oder und Neiße, somit die „Vertreibungsgebiete“ nur vorsorglich polnischer und sowjetischer Verwaltung unterstellt sind.

Deutsche Schuld und Schande sind so gravierend, dass sich revanchistische Ambitionen deutscherseits natürlich verbieten, aber Unrecht durch die Sieger wird nicht durch Gewohnheit zu gültigem Recht.

Drum sollten sich die Beteiligten behutsam Gedanken machen: Geschichte ist immer im Gange!
Luther: „Das Leben ist nicht ein Sein, sondern ein Werden“.

Stani

(sylla, veröffentlicht am 28. Juli 2013)

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Anderes Medium zum Thema:

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/friedensvertrag