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Der Zweck der juedischen Beschneidung

29. September 2012

Von Wolff Geisler zur „Gefährlichkeit der jüdischen Beschneidungen für jüdische Menschen und ihre Kosten für die Allgemeinheit“, Stand 1.9.12.

Am 25.06.2012 wurde ein Urteil des Landgerichtes Köln (AZ:151NS/169/11) bekannt, das die medizinisch nicht begründete Beschneidung von nicht einwilligungsfähigen Knaben ver-bietet.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, forderte, als Antwort darauf, die jüdische Beschneidung müsse vor dem „Angriff“ der Kölner Gerichtsentscheidung verteidigt werden: „Diese Rechtsprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt. In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert.“

Auch die Bundesregierung, die Mehrheiten der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP, alle mit Ausnahme der Die Linke, des weiteren die Evangelische Kirche Deutschlands, die Katholische Bischofskonferenz, der Deutsche Ethikrat, ja sogar die Bundesärztekammer machten sich für die Beschneidung jüdischer Säuglinge stark.

Und die FAZ resümierte unwidersprochen: „ Auch derzeit werden weiterhin jüdische Säuglin-ge beschnitten – denn das Kölner Urteil hat keine bindende Wirkung über den Bezirk des Kölner Gerichtes hinaus.“

Die Technik der jüdischen Beschneidung: http://video.google.com/videoplay?docid=8212662920114237112, (…).

Die Vorschriften für die jüdische Beschneidung sind in „Shabbat 19:2-3 und den entspre-chenden Talmudischen Passagen und Kommentaren“ schriftlich festgelegt. Sie erfolgt derartig auch heute in den Glaubensrichtungen Lubavitch, Satmar und Bobov, insbesondere in Israel, den USA, Kanada.

Nicht Ärzte, sondern sogenannte Mohel, praktizieren seit tausenden Jahren die jüdische Be-schneidung. Laut Yona Metzger, Oberrabbiner Israels, ist das „unverhandelbar“. Sie ist also keine medizinische Maßnahme. Medizinische Beschneidungen werden aus-schließlich von Ärzten ausgeführt.

(…) die Vorhäute würden abgeschnitten, um die sexuelle Erregbarkeit herabzusetzen. Den Sinn des Zeitpunktes und des Saugens erklärte er nicht. Nach dem Verbot der Metzitza b’Peh 1887 durch die Habsburger Monarchie wurde bis in die 50er Jahre in den USA und in Großbritannien die Beschneidung von Säuglingen als Methode zur Verminderung der Masturbation und gegen Impotenz ausgegeben. In den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts folgten Behauptungen, dass Penis-Carcinom, Gebärmutterhals-Krebs und Syphilis durch Beschneidung vermindert würden. Sie trafen alle nicht zu und wären auch keine Begründung für den achten Tag und das Saugen. Ab 1988 folgte die Behauptung, daß durch die Beschneidung die Übertragung von HIV vermindert würde.

Die Studien, die das belegen sollen, wurden in Ländern Afrikas durchgeführt. Die Erkenntnisse aus den Massenbeschneidungen in den USA wurden dazu nicht veröffentlicht. Dort werden nicht versicherte (dunkelhäutige) Knaben bei Klinik-Geburten praktisch zwangsweise am Tag nach der Geburt beschnitten. HIV-Infektionen sind bei dunkelhäutigen (beschnittenen) Männern in den USA vergleichsweise etwa siebenmal häufiger als bei jüdischen Männern. (…)

Den ganzen Text von Wolff Geisler lesen Sie hier: Der Zweck der jüdischen Beschneidung.

Was Gegner der Beschneidung in der Bundespressekonferenz vom 12.9.2012 dazu sagten, hören Sie hier: http://www.youtube.com/watch?v=J2bn-_-jbeo.

Anderes Medium zum Thema: http://m.faz.net/aktuell/politik/inland/offener-brief-zur-beschneidung-religionsfreiheit-kann-kein-freibrief-fuer-gewalt-sein-11827590.html

(LÄ 1.10.2012, sylla, medienmodul)