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Der Zweck der juedischen Beschneidung

29. September 2012

Von Wolff Geisler zur „Gefährlichkeit der jüdischen Beschneidungen für jüdische Menschen und ihre Kosten für die Allgemeinheit“, Stand 1.9.12.

Am 25.06.2012 wurde ein Urteil des Landgerichtes Köln (AZ:151NS/169/11) bekannt, das die medizinisch nicht begründete Beschneidung von nicht einwilligungsfähigen Knaben ver-bietet.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, forderte, als Antwort darauf, die jüdische Beschneidung müsse vor dem „Angriff“ der Kölner Gerichtsentscheidung verteidigt werden: „Diese Rechtsprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt. In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert.“

Auch die Bundesregierung, die Mehrheiten der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP, alle mit Ausnahme der Die Linke, des weiteren die Evangelische Kirche Deutschlands, die Katholische Bischofskonferenz, der Deutsche Ethikrat, ja sogar die Bundesärztekammer machten sich für die Beschneidung jüdischer Säuglinge stark.

Und die FAZ resümierte unwidersprochen: „ Auch derzeit werden weiterhin jüdische Säuglin-ge beschnitten – denn das Kölner Urteil hat keine bindende Wirkung über den Bezirk des Kölner Gerichtes hinaus.“

Die Technik der jüdischen Beschneidung: http://video.google.com/videoplay?docid=8212662920114237112, (…).

Die Vorschriften für die jüdische Beschneidung sind in „Shabbat 19:2-3 und den entspre-chenden Talmudischen Passagen und Kommentaren“ schriftlich festgelegt. Sie erfolgt derartig auch heute in den Glaubensrichtungen Lubavitch, Satmar und Bobov, insbesondere in Israel, den USA, Kanada.

Nicht Ärzte, sondern sogenannte Mohel, praktizieren seit tausenden Jahren die jüdische Be-schneidung. Laut Yona Metzger, Oberrabbiner Israels, ist das „unverhandelbar“. Sie ist also keine medizinische Maßnahme. Medizinische Beschneidungen werden aus-schließlich von Ärzten ausgeführt.

(…) die Vorhäute würden abgeschnitten, um die sexuelle Erregbarkeit herabzusetzen. Den Sinn des Zeitpunktes und des Saugens erklärte er nicht. Nach dem Verbot der Metzitza b’Peh 1887 durch die Habsburger Monarchie wurde bis in die 50er Jahre in den USA und in Großbritannien die Beschneidung von Säuglingen als Methode zur Verminderung der Masturbation und gegen Impotenz ausgegeben. In den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts folgten Behauptungen, dass Penis-Carcinom, Gebärmutterhals-Krebs und Syphilis durch Beschneidung vermindert würden. Sie trafen alle nicht zu und wären auch keine Begründung für den achten Tag und das Saugen. Ab 1988 folgte die Behauptung, daß durch die Beschneidung die Übertragung von HIV vermindert würde.

Die Studien, die das belegen sollen, wurden in Ländern Afrikas durchgeführt. Die Erkenntnisse aus den Massenbeschneidungen in den USA wurden dazu nicht veröffentlicht. Dort werden nicht versicherte (dunkelhäutige) Knaben bei Klinik-Geburten praktisch zwangsweise am Tag nach der Geburt beschnitten. HIV-Infektionen sind bei dunkelhäutigen (beschnittenen) Männern in den USA vergleichsweise etwa siebenmal häufiger als bei jüdischen Männern. (…)

Den ganzen Text von Wolff Geisler lesen Sie hier: Der Zweck der jüdischen Beschneidung.

Was Gegner der Beschneidung in der Bundespressekonferenz vom 12.9.2012 dazu sagten, hören Sie hier: http://www.youtube.com/watch?v=J2bn-_-jbeo.

Anderes Medium zum Thema: http://m.faz.net/aktuell/politik/inland/offener-brief-zur-beschneidung-religionsfreiheit-kann-kein-freibrief-fuer-gewalt-sein-11827590.html

(LÄ 1.10.2012, sylla, medienmodul)

Herr Richter, was spricht er…

14. September 2012

Die Kölner Richter könnten wieder was verbieten:

Nach dem Urteil zu den Beschneidungs-Riten

können sie nun den Jüdischen Kalender verklagen,

da es die Juden auch in Deutschland „wagen“,

ausgerechnet jetzt in diesen herbstlichen Tagen

Silvester zu feiern, Rosch Hachana, das Neujahrsfest!

Sie begehen das Jahr 5773, und zwar mit einem Test:

Da ist ab Sonntag ein himmlisches Buch aufgeschlagen,

mit ziemlich direkten, sehr persönlichen Fragen

nach den bösen und guten Taten eines jeden.

Die werden alle notiert, (auch wenn sich mancher ziert)!

Drum lautet der Neujahrswunsch nach alter Sitte,

auch der Juden in unserer Mitte:

 „Zu einem guten Jahr mögest du eingeschrieben sein!“*

   Na darauf denn: Ein Gläschen Carmel-Wein!

                                                *Leschana towa tikkatew!

Stani zum 16. September

 

Günter Stanienda

Günter Stanienda im Bundestag 2012 zur Wahl des Bundespräsidenten Joachim Gauck. (Foto: F. Sylla)

 

Das Siegel für Maenner im Judentum: Brit Mila

22. August 2012

Israels Oberrabbiner Yona Metzger in Berlin zum Thema Beschneidung von Knaben

(Artikel verfasst anhand der Simultanübersetzung vor Ort.)

Berlin, 21./22.8.2012. Nach dem Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012, entbrannte die Debatte um das Beschneiden der männlichen Säuglinge und Kinder aus religiösen Gründen in Deutschland neu. Eine dieser Beschneidungszeremonien an einem Vierjährigen war offensichtlich misslungen, der Junge verbrachte danach laut Medienberichten zehn Tage im Krankenhaus. 

Israels Oberrabbiner Yona Metzger sagte am Dienstag während seines zweitägigen Aufenthalts in Berlin zum Thema Beschneidung männlicher Säuglinge, er wolle die 4.000 Jahre und in Deutschland seit 1.800 Jahren praktizierte Tradition beibehalten. In Begleitung des Rabbiner Yehuda Teichtal sprach Metzger in der Bundespressekonferenz und stellte sich den „schönen Fragen“ der Hauptstadtkorrespondenten, wie Metzger später sagen wird. Er habe sich zuvor „mit wichtigen Leuten“ der deutschen Bundesregierung getroffen. Namen wolle er aber keine sagen, „das ist sicher besser so“. Streiten wolle er nicht „mit den Gerichten“, die immer mal Entscheidungen träfen, „die nicht jedem Bürger gefallen“ müssen. Metzger vertrete die Standpunkte eines religiösen Richters im Dialog mit anderen politischen Entscheidungsträgern.

Im Judentum gebe es 613 Gebote. Die Beschneidung, auf Hebräisch auch Brit Mila genannt, ist ein „gleichwertiges Gebot“, so der Oberrabbiner Metzger und soll gemäß der jüdischen Tradition am achten Lebenstag vorgenommen werden. 

Der stets vergnügt wirkende Rabbi sagte, Wissenschaftler bestätigten, der Zeitpunkt sei geeignet, da Neugeborene kaum Schmerzen empfänden: „Die Dauer der Schmerzen ist minimal.“

Zum ersten Mal habe er durch Presseartikel aus Deutschland erfahren, dass ein Baby durch die Beschneidung ein Trauma erleide. Metzger wies den Zusammenhang zurück: „man spürt kein Trauma. Innerhalb eines Tages vergisst der Säugling das“.

Auf Anfrage nannte der Israelische Oberrabiner nur einen Kompromiss zwischen dem Urteil des Kölner Landgerichts, welches die Zirkumzision bei minderjährigen Knaben als Körperverletzung und Missachtung der freien Wahl der Religionszugehörigkeit unter Strafe stellen will und der jüdischen Pflicht, den Bund mit Gott mit diesem Vorhautschnitt zu besiegeln.

Kompromiss: Mohel lernen ärztliche Technik oder Ärzte lernen Brit Mila

Die Beschneider, sogenannte Mohel, sollen sich „in medizinischen Dingen zum Wohle des Kindes“ weiterbilden, damit sie ärztliche Techniken kennen. Deutschlandweit gebe es rund ein Dutzend Beschneider. Metzger habe den Vorschlag mit anderen Rabbinern erörtert. Es sei vorstellbar, dass sich jüdische Ärzte als Mohel ausbilden, eine Schule müsse aber in Deutschland erst gegründet werden, ebenso ein Oberrabbinat, dem er vorstehen wolle. Nur das Oberrabbinat in Israel, welches von ihm und einen Kollegen geführt wird, verfügt über die religiöse Autorität Lizenzen zu vergeben. Metzger sprach von einem „privaten Diplom“, welches spezialisierte Beschneider erhalten. In Deutschland werden das Ärzte sein, auch wenn Ärzte nicht die besseren Mohel seien und berief sich auf eine nicht näher beschriebene israelische Studie, die alle Aufenthalte in Krankenhäusern nach Beschneidungen registriert habe, egal, ob kurze oder längere. Laut dieser Studie seien bei Beschneidern 17 Prozent der Fehler entstanden und 83 Prozent von Ärzten verursacht.

Weitere Einschränkungen lehnte der Oberrabbiner ab: Keine Betäubung vor dem Schnitt, weder lokal noch voll narkotisiert, weder mit Anästhesiespray oder -puder, obwohl er Beschneider kenne, die letzere Mittel lokal einsetzten. Traditionell erhalte das Baby „einen Tropfen süßen Wein“. Das jüdische Gesetz fordere, „dass es natürlich ist und nicht künstlich.“ 

Die Gründe, warum der Oberrabbiner gegen symbolische Siegel oder Stempel als Religionsbekenntnis sei und den Eingriff nicht auf ein späteres Lebensjahr, zum Beispiel auf das vierzehnte, verschieben will, lieferte er gerne den Journalisten: Es tue später mehr weh und es stehe der achte Lebenstag im jüdischen Gebot. Spätere Eingriffe, wie bei Juden, denen in kommunistischen Ländern die Beschneidung verboten sei, könnten laut Gebot, den Brauch zum Bund mit Gott nachholen, sobald sie können. Deutschland sei aber kein kommunistisch geführtes Land und die Gemeinde sei wieder gewachsen, zähle über 250.000 Mitglieder.

Warum unbedingt ein Teil der Vorhaut vom männlichen Glied für den Gottesbund herhalten soll, „ist die Philosophie des intimsten Ortes“, erläuterte Metzger. Die Menschen verbergen diese Teile: „es ist versteckt“. Auch am „verborgensten Teil, wo du sein kannst, kannst Du nicht der Religion fliehen“. Religion sei keine Uniform, die der Soldat im Urlaub gegen bürgerliche Kleider tauschen könne.

„Körper und Seele sind eng miteinander verbunden“, sagte Metzger zu einem türkischen Journalisten, der ihn auf die Integrationsfähigkeiten der jüdischen und muslimischen Rituale wie das Beschneiden innerhalb Deutschlands ansprach. Metzger sagte, die muslimischen Gläubigen hätten es etwas schwerer, da das Ritual später einsetze und (die Jünglingsbeschneidung zwischen vier und acht Jahren, Anm. d.R.) den Kindern mehr Schmerzen bereiten würde.

Die Frau habe im Judentum „den höchsten Status“ so der Oberrabbiner, doch das Siegel der Religion gibt es nicht für die weiblichen Gläubigen. Metzger ist „total gegen Beschneidungen bei Mädchen“ und Frauen. Das „sind irreparable Schäden an den intimen Teilen von Mädchen“, das Leben ist dadurch gefährdet und „das Gebot ist dann ungültig“. Ein Prozent der Bekenner zum Judentum ohne Beschneidungsritual sei „marginal, muss man nicht darüber reden“.

Zum Abschluss der Pressekonferenz sagte er wiederholt, er hofft, „dass jeder seine Religionen in Deutschland leben kann im Sinne der Gleichheit“. Zu Beginn sagte er, er spüre hier keinen Antisemitismus.

Die Debatte über das Kölner Beschneidungsurteil hat weltweit Aufmerksamkeit erlangt. Der Deutsche Bundestag stellte sich bis auf die Partei Die Linke per Eilantrag noch vor der Sommerpause am 19. Juni auf die Seite der Gläubigen: Beschneidungen straffrei durchzuführen. Der Termin für die Debatten im Bundestag für mehr Rechtsklarheit steht noch nicht. Die Bundesregierung wünscht, dass „muslimisches und jüdisches Leben in Deutschland“ möglich sein müsse, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert im Juni.

Bis zum neuen Gesetzeswerk finden weiterhin Beschneidungen in Deutschland straffrei statt.

(Von Franziska Sylla, LÄ 19.10 h, 22.8.2012)

Andere Medien zum Thema:

http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/13821

http://www.sueddeutsche.de/panorama/beschneidungs-urteil-des-landgerichts-koeln-vierjaehriger-junge-war-mehrfach-in-narkose-1.1412621

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Meinung:

Rechtliche Position der Aschkenas-Gesellschaft zur Brit

Wir streiten für den EWIGEN, mein Wirken ist für unser Volk und für HaShem! AMEN.
 
Zur Rechtsgrundlage: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“ (Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ (Artikel 4, Grundgesetz)
 
So stellt ein willkürliches Verbot der Beschneidung einen unzulässigen Eingriff in die Menschenrechte und des Grundgesetzes dar. Das hohe Rechtsgut des Völkerrechtes sowie das deutsche Recht ist bis dato mit einer hohen Schutzmauer der Religionsfreiheit umgeben.
 
Die Behauptung, „Die Beschneidung stellt einen unnötigen medizinischen Eingriff dar.“, führt in die Irre, denn wir sehen die Brit Mila nicht als einen medizinischen Akt, sondern als eine grundlegende religiöse Handlung an, weil wir einen Bund mit G’tt schließen und zum jüdischen Volk gehören. (1. Buch Moses 17: 9 – 14)

Ein Verbot käme nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer in Frage. Andere juristische Kriterien oder gar moralische haben keinen Bestand.

 
Micha’el Wittkowski

Geschäftsleitung Aschkenas-Gesellschaft e. V.

________________Kommentar von Günter Stanienda

Zweischneidiges Beschneiden!

Beim Thema Beschneiden

sind die Türken zu beneiden:

Kein Mensch regt sich darüber auf.

Das religiöse Ritual nimmt stets seinen Lauf:

Alle männlichen Moslems sind beschnitten –

Das entspricht ihren uralten Sitten,

ist aber keineswegs im Koran vorgeschrieben.

Im Falle der Juden aber ist man „deutsch“ geblieben:

Die Kommentare, belehrend bis entehrend,

sind fürs deutsche Ansehen verheerend!

Sie zeigen wieder mal krass

versteckten anti-jüdischen Hass!

Die Juden-Zahl ist hierzulande furchtbar dezimiert,

verfährt man deshalb mit ihnen so ungeniert?

Die Zahl der Moslems geht in die Millionen,

Ein Blick in ihre Familien würde lohnen!

Fröhlich feiert man stets das Beschneidungsfest –

deutsches Schlaumeiern meidet man wie die Pest!

Stani 23.8.12