Aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zum 12. Bericht des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes:

„Leiharbeit hat zwei Gesichter.“

Der Bericht zeigt, dass die Leiharbeit zwei Gesichter hat. Sie ist einerseits gerade für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte eine Chance, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, und hat dazu beigetragen, die positive wirtschaftliche Entwicklung schnell in Beschäftigung umzusetzen. Andererseits findet dies außerhalb der Stammbelegschaften statt und es drohen Verdrängungseffekte und Lohndruck.
Deshalb ist es gut, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, die Leiharbeit wieder auf ihre Kernfunktionen hin zu orientieren – mit einer grundsätzlichen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten – und Equal Pay mit Stammbeschäftigten nach spätestens neun Monaten gesetzlich festzuschreiben. (Mehr dazu: /www.bmas.de)

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