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Deutscher Bundesrat billigt Lobbyregister und schlägt Besteuerung bei Online Glücksspiel vor

26. März 2021

Pressemitteilungen aus dem Bundesrat:

  • Lobbyregister gebilligt
  • Besteuerung von Onlinespielen vorgeschlagen

 

Lobbyregister gebilligt

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat am 26. März 2021 auch der Bundesrat die Einführung eines Lobbyregisters gebilligt. Die Länder hatten sich bereiterklärt, auf ihre eigentlich dreiwöchige Beratungsfrist zu verzichten, um das parlamentarische Verfahren noch vor Ostern abzuschließen.

Interessenvertretung bei Bundestag und Bundesregierung

Künftig müssen sich diejenigen in ein Register eintragen, die Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag oder Bundesregierung ausüben. Umfasst ist dabei jede Kontaktaufnahme zum Zwecke der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse auf Organe, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen des Bundestages, auf Regierungsmitglieder und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zur Ebene der Unterabteilungsleitungen.

Auch Netzwerke betroffen

Lobbyisten sind definiert als natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften oder sonstige Organisationen, auch in Form von Netzwerken, Plattformen oder anderen Formen kollektiver Tätigkeiten, die Interessenvertretung betreiben oder in Auftrag geben.

Besteuerung von Online Zockern

Der Bundesrat sieht Modernisierungsbedarf beim Rennwett- und Lotteriegesetz. Mit einem am 26. März 2021 beschlossenen Gesetzentwurf schlägt er dem Bundestag vor, Online-Poker und virtuelles Automatenspiel ebenso zu besteuern wie vergleichbare andere Glücksspielformen Hintergrund: Legalisierung von Online-Poker und virtuellem Automatenspiel Der Glücksspielstaatsvertrag 2021, der im Juli 2021 in Kraft treten soll, lässt die Veranstaltung von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker erstmals auf Basis einer für alle Länder einheitlich erteilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu.

Regelungslücke schließen

Das Rennwett- und Lotteriegesetz weist insoweit in seiner geltenden Fassung eine Regelungslücke auf, warnt die Länderkammer. Es enthält nämlich keine Vorgaben zur Besteuerung dieser Glücksspielformen. Das sei unproblematisch gewesen sei, solange diese Spiele nicht erlaubnisfähig waren. Nunmehr werde aber eine Ergänzung des Gesetzes notwendig.

Besteuerung wie bei Wetten

Der Vorschlag des Bundesrates: Online-Poker und virtuelles Automatenspiel werden künftig wie bisher schon bei Rennwetten, Sportwetten, öffentlichen Lotterien und Ausspielungen besteuert.

Als Bemessungsgrundlage soll jeweils der geleistete Spieleinsatz abzüglich der Steuer herangezogen werden, wovon sämtliche Aufwendungen des jeweiligen Spielers zur Teilnahme an dem Spiel erfasst sind.

Die beiden neuen Formen und die Renn- und Sportwetten würden jeweils mit 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage besteuert. Die Lotteriesteuer würde unverändert 20 Prozent betragen.

Kampf gegen Spielsucht

Die vorgeschlagenen steuerrechtlichen Regelungen unterstützen die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags: Einerseits überführen sie das bisherige illegale Spielangebot in die Legalität und damit unter die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Glücksspielstaatsvertrages. Andererseits tragen sie dazu bei, Spielsucht und weitere negative Erscheinungen des Spielbetriebs zu bekämpfen.

Modernisierung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Insgesamt wollen die Länder das Rennwett- und Lotteriegesetz modernisieren und den aktuellen Erfordernissen anpassen – etwa die zum Teil veralteten ordnungsrechtlichen Regelungen. Sämtliche Steuerarten sollen dem Standard moderner Steuergesetze entsprechen.

Nächste Stationen: Bundesregierung und Bundestag

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Stellungnahme verfassen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Plenarsitzung des Bundesrates am 26.03.2021

mehr in Bundesratkompakt

 

Sondersitzung Deutscher Bundesrat: Corona Massnahmen genehmigt – Bund mehr Kompetenz

27. März 2020

Aus dem Bundesrat

Der Bundesrat hat am 27. März 2020 dem Sozialschutz-Paket zugestimmt, das die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abfedern soll. Es enthält ein ganzes Bündel von Maßnahmen.

Eilverfahren. Mit der Sondersitzung im Bundesrat wurde das Gesetzgebungsverfahren in Rekordzeit abgeschlossen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 25. März 2020 verabschiedet, die Regierung es nur zwei Tage vorher per Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht.

Baldiges Inkrafttreten. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Einen Tag später tritt es weitgehend in Kraft.

Erleichterungen für Selbständige. So erhalten von der Krise betroffene Kleinunternehmer und so genannte Solo-Selbständige leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Hierfür wird die Vermögensprüfung ausgesetzt. Außerdem gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Mieten automatisch als angemessen.

Auch für Ältere und Erwerbsgeminderte. Diese Erleichterungen greifen auch bei älteren Menschen und Erwerbsgeminderten, da sie ebenfalls erhebliche krisenbedingte Einkommensbußen erleiden können. Gleiches gilt für nicht erwerbsfähige Menschen. Deshalb gelten die im SGB II beschlossenen Maßnahmen auch im SGB XII. Außerdem übernimmt sie das Gesetz ins Soziale Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Erleichterungen gelten vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 – gegebenenfalls kann die Bundesregierung sie per Verordnung bis zum 31. Dezember 2020 verlängern.

Erleichterter Zugang zum Kindergeld. 

Da sich bei vielen Familien das Einkommen aktuell durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder geringere Einnahmen reduziert, erhalten auch sie Unterstützung. Hierfür wird der Kinderzuschlag vorübergehend geändert: Für den Anspruch ist ausnahmsweise nur das Einkommen im letzten Monat vor der Antragstellung maßgeblich. Das Vermögen bleibt bei der Prüfung völlig unberücksichtigt. Außerdem können diejenigen Familien, die zuletzt den höchstmöglichen Gesamtkinderzuschlag erhalten haben, einmalig für sechs Monate Verlängerung beantragen, ohne dass eine erneute Einkommensprüfung stattfindet.

Unterstützung für soziale Dienstleister

Unterstützung gibt es auch für soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge in Deutschland, die in ihrem Bestand gefährdet sind: Sie erhalten einen Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand, über den sie zur Bewältigung der Pandemie beitragen müssen. Hierzu sollen sie in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen. Der Sicherstellungsauftrag gilt zunächst bis zum 30. September 2020 und kann bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.

Anreize zur Aufnahme systemrelevanter Beschäftigungen

Um für ausreichend Arbeitskräfte in systemrelevanten Bereichen wie dem Gesundheitssystem oder der Landwirtschaft zu sorgen, schafft das Gesetz für Bezieher von Kurzarbeitergeld Anreize, in ihrer arbeitsfreien Zeit vorübergehend eine Tätigkeit im systemrelevanten Bereich aufzunehmen.

Ausnahme von geltenden Arbeitszeiten

Darüber hinaus werden bundeseinheitliche Ausnahmen von den Arbeitszeitvorschriften ermöglicht, um sicherzustellen, dass während der Pandemie insbesondere das Gesundheitswesen, die Daseinsvorsorge, aber auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten werden.

Hinzuverdienst für Rentnerinnen und Rentner

Rentnerinnen und Rentnern wird die Weiterarbeit oder die Wiederaufnahme einer Beschäftigung erleichtert. Sie können deshalb im Jahr 2020 statt bisher 6.300 Euro 44.590 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Altersrente gekürzt wird.

Weitere Gesetzesvorlagen aus dem Bundesrat, seine Kritik an Gesetzen und Hintergründen hier.

Aus dem Deutschen Bundesrat: Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

2. Juni 2017
Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen kommt
Foto: Eine Hand legt eine Euro-Münze auf eine Waage

© dpa | Armin Weigel | 2014

Einstimmig hat der Bundesrat am 2. Juni 2017 die insgesamt 13 Grundgesetzänderungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Auch das Begleitgesetz zur Regelung der Details wurde einstimmig beschlossen (siehe TOP 51b). Beide Gesetze waren am Tag zuvor im Bundestag beschlossen worden. Der lange Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern ist damit beendet und eines der größten Reformprojekte dieser Legislatur verabschiedet.

Abschaffung des Länderfinanzausgleichs

Kern der Neuregelungen ist die Abschaffung des bislang geltenden Länderfinanzausgleichs. Stattdessen ist der Bund ab 2020 dafür verantwortlich, einheitliche Lebensverhältnisse in den Ländern sicherzustellen. Die Finanzkraft der Länder wird dann über Ab-und Zuschläge bei der Umsatzsteuerverteilung angeglichen, wobei die unterschiedliche Steuerkraft der Länder stärker berücksichtigt wird als bisher. Insgesamt stellt der Bund den Ländern ab 2020 9,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Dem Saarland und Bremen kann er zur besonderen Entlastung jährlich weitere 400 Millionen Euro als Sanierungshilfen gewähren.

Infrastrukturgesellschaft

Im Gegenzug erhält der Bund mehr Kompetenzen. So wird die Auftragsverwaltung der Länder für die Autobahnen abgeschafft. Für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen ist künftig der Bund zuständig. Hierfür kann er eine Infrastrukturgesellschaft einrichten, die auf Beschluss des Bundestages allerdings im Eigentum des Bundes bleiben muss.

Direkte Investitionshilfen

Zudem ist vorgesehen, dass der Bund mit Zustimmung des Bundesrates oder durch Verwaltungsvereinbarung Grundzüge von Länderprogrammen regeln kann, wenn er Finanzhilfen gibt. Auch darf er künftig Investitionen finanzschwacher Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur mitfinanzieren. Damit wird das Kooperationsverbot deutlich gelockert und der Bund erhält erstmals direkte Durchgriffsrechte bei Finanzhilfen an die Kommunen. Gestärkt werden auch die Kompetenzen des Bundes bei der Steuerverwaltung und die Kontrollrechte des Bundesrechnungshofes.

Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

Ebenfalls Teil des Gesetzespakets ist die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende auf alle minderjährigen Kinder. Bund und Länder hatten sich Ende Januar darauf geeinigt, diese Zahlungen über das zwölfte Lebensjahr des Kindes hinaus bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu gewähren.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Grundgesetzänderung und das Begleitgesetzes werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Die Verfassungsänderung soll am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

Die tatsächliche Umstellung des Länderfinanzausgleichs auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich erfolgt zum 1. Januar 2020. Die Änderung zum Unterhaltsvorschuss wird zum 1. Juli 2017 wirksam. Die übrigen Änderungen treten am Tag nach der Verkündung bzw. zum 1. Januar 2020 oder zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Plenarsitzung des Bundesrates am 02.06.2017, Quelle: Bundesrat

Historisches Ereignis: Bundespräsident spricht im Deutschen Bundesrat

24. November 2015

Am 27.11.2015 hält der aktuelle Bundespräsident Joachim Gauck (parteilos) als erster in diesem Amt eine Rede im Deutschen Bundesrat. Hier ringen und entscheiden die Vertreter/Innen der einzelnen Bundesländer miteinander (das war jetzt sehr kurz). Mit gar nicht so unkomplizierten Parteistrukturen dahinter. Der Bundesrat hat Online 🙂

Bundespräsident Joachim Gauck hält eine Ansprache zum Jubiläum „25 Jahre 16 Länder im Bundesrat“. Ein historisches Ereignis: Noch nie zuvor hat ein Bundespräsident in der Länderkammer gesprochen.

(sylla)

 

Deutscher Städtetag zu Asylverfahrens- beschleunigungsgesetz

15. Oktober 2015

Pressemitteilung des Deutschen Städtetages vom 15. Oktober 2015

„Wichtiger Schritt zu beschleunigten Asylverfahren – finanzielle Entlastung der Kommunen muss ohne Kürzung ankommen“

Der Deutsche Städtetag begrüßt die heute vom Bundestag verabschiedete Reform des Asylrechts. Sie sei ein wichtiger Schritt zu beschleunigten Asylverfahren, erleichtere es Unterbringungskapazitäten schneller auszubauen sowie Flüchtlinge mit Bleibeperspektive schneller zu integrieren. Das ist notwendig, denn viele Städte stoßen an ihre Belastungsgrenzen, um die laufend weiter steigende Zahl von Flüchtlingen aufzunehmen. Gleichwohl sehen sich die Kommunen unverändert in der Verantwortung, Bürgerkriegsflüchtlinge und politisch Verfolgte unterzubringen und menschenwürdig zu versorgen. Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, sagte: “Die Asylverfahren sollen beschleunigt werden und Asylbewerber sollen bis zu sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben können. Das ist wichtig.

Dazu gehört ebenfalls, dass Menschen ohne Chance auf Anerkennung als Flüchtlinge oder Verfolgte nach Ablehnung ihres Asylantrages in ihre Heimat zurückkehren müssen. Um die Kommunen tatsächlich zu entlasten, müssen aber gleichzeitig die Länder ihre Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen deutlich ausbauen. Die Städte können der aktuellen Herausforderung nur gerecht werden, wenn sie sich auf die Flüchtlinge mit Bleibeanspruch konzentrieren. Asylverfahren müssen abgeschlossen sein, bevor die Menschen in die Kommunen weitergeleitet werden.“

 

Der Deutsche Städtetag begrüßt die Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten. Diese Regelung leistet einen Beitrag, um Asylverfahren zu beschleunigen und trägt damit zur Entlastung der Aufnahmekapazitäten von Ländern und Kommunen bei.

Weiterhin wurde mit der finanziellen Beteiligung des Bundes an den gesamtstaatlichen Kosten eine lang geäußerte Forderung der Kommunen auf den Weg gebracht. Leider sieht das Gesetz keine abgesicherte Verpflichtung für die Länder vor, die bereitgestellten Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten. „Wir fordern nun die Länder auf, die Mittel ohne Kürzung an die Kommunen weiterzugeben, denn bei ihnen fällt ein Großteil der Kosten für die Flüchtlingsversorgung an“, so Lohse.

Die Öffnung der Integrationskurse auch für Asylbewerber und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive könne dabei helfen, dass sich Flüchtlinge schneller in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt integrieren. Ebenso begrüßenswert sind die Erleichterungen im Bauplanungsrecht, insbesondere für die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften.

Die Städte bleiben bei ihrer schon lange vorgetragenen Forderung, dass die Länder ihren Kommunen tatsächlich deren Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge ausgleichen müssen – durch die Finanzmittel des Bundes und durch eigene Mittel. Die Städte selbst müssen sich für die nach der Erstversorgung beginnende Integration der Menschen in die Gesellschaft engagieren können und tun das auch schon. Diese Aufgabe kostet ebenfalls Geld und kann angesichts der Größe der Herausforderung nur mit Unterstützung von Bund und Ländern gestemmt werden.

Deutscher Bundesrat entscheidet am 16.10. über Asylreform

30. September 2015

Pressemitteilung Deutscher Bundesrat

Am 16. Oktober 2015 beschäftigt sich der Bundesrat mit dem umfangreichen Maßnahmenpaket zur Asylpolitik, das Bund und Länder beim Flüchtlingsgipfel am 24. September 2015 verabredet haben. Nach den derzeitigen Planungen wird der Bundesrat unmittelbar nach dem Bundestag über die Gesetze abstimmen.

Die Regierungsentwürfe zu dem Asylpaket (446/15447/15) werden in den nächsten Tagen im Innenausschuss beraten, um die Fachexpertise der Länder noch ins laufende Bundestagsverfahren einbringen zu können.

www.bundesrat.de

Bundesrat entschied heute Änderungen im Asylrecht

19. September 2014

Pressemitteilung

Aus dem Deutschen Bundesrat

In der Plenarsitzung am 19. September 2014 fand sich nach kontroverser Debatte schließlich die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina gelten daher künftig asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten.

Im Bild links sitzte der Baden-Württembergische Ministerpräsident  Winfried Kretschmann (Grüne) in der Bundesratsbank. Kretschmann entschied für die Vorschläge der Unionsparteien, die Änderungen im Asylrecht anzunehmen - und stellte sich damit gegen die eigene Parteimeinung. (Foto: Archiv/Friedrichson Pressebild)

Im Bild links sitzt der Baden-Württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in der Bundesratsbank. Kretschmann entschied heute in der Ratssitzung für die Vorschläge der Unionsparteien, die Änderungen im Asylrecht anzunehmen – und stellte sich damit gegen die eigene Parteimeinung. (syl, Foto: Archiv/Friedrichson Pressebild)

Auch dem vom Bundestag Anfang Juli beschlossenen Doppelpass für junge Deutsche mit Migrationshintergrund und sieben weiteren Gesetzesbeschlüssen gab der Bundesrat grünes Licht. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Länderinitiativen zu Flüchtlingsunterkünften und Jugendschutz

Auf Vorschlag einiger Länder beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, der die baurechtliche Planung von Flüchtlingsunterkünften erleichtern soll. Er wird nun in den Bundestag eingebracht. In einer Entschließung setzen sich die Länder für mehr Jugendschutz bei E-Zigaretten ein.
Debatten zum Bundeshaushalt, Kooperationsverbot, Elterngeld Plus

Der Bundesrat beschloss Stellungnahmen zu zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung – so zum Bundeshaushalt 2015 und vier Vorschlägen zur Umsetzung der europäischen Bankenunion, der BAföG-Novelle und dem Elterngeld Plus. Außerdem beriet er ausführlich die vom Bundeskabinett vorgeschlagene Grundgesetzänderung zur Einschränkung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich. Sie soll dem Bund in Zukunft erlauben, Hochschulen dauerhaft finanziell zu fördern.

Zudem befassten sich die Länder mit der Absenkung der Mautsätze für Lkw und dem geplanten Wechsel von einer Biokraftstoff- zu einer Treibhausgasquote sowie zahlreichen EU-Vorlagen zu den Themen Energieversorgung und -effizienz, Klimapolitik und Urheberrechten.

Alle Infos auch zu den anderen Abstimmungen finden Sie auf der Homepage von Bundesrat.de.

Aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales

27. Februar 2014

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zum 12. Bericht des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes:

„Leiharbeit hat zwei Gesichter.“

Der Bericht zeigt, dass die Leiharbeit zwei Gesichter hat. Sie ist einerseits gerade für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte eine Chance, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, und hat dazu beigetragen, die positive wirtschaftliche Entwicklung schnell in Beschäftigung umzusetzen. Andererseits findet dies außerhalb der Stammbelegschaften statt und es drohen Verdrängungseffekte und Lohndruck.
Deshalb ist es gut, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, die Leiharbeit wieder auf ihre Kernfunktionen hin zu orientieren – mit einer grundsätzlichen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten – und Equal Pay mit Stammbeschäftigten nach spätestens neun Monaten gesetzlich festzuschreiben. (Mehr dazu: /www.bmas.de)