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Richter: AfD handelt widersprüchlich
Das Bundesverfassungsgericht hat die Anträge nun als unzulässig zurückgewiesen. Die Organklage sei schon deshalb unzulässig, weil die AfD-Fraktion durch die Entscheidungen der Regierung nicht in ihren Rechten als Fraktion verletzt wurde. Die Organklage sei auch nicht dazu da, damit das Bundesverfassungsgericht Regierungshandeln beanstande.
Im Übrigen sei das Verhalten der AfD widersprüchlich: Auf der einen Seite fordere sie ein Migrationsverantwortungsgesetz, auf der anderen Seite habe sie ausdrücklich angekündigt, im Bundestag an einem solchen Gesetz nicht mitwirken zu wollen. Ihr gehe es damit nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Bundestag zustehender Rechte, sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns, argumentierten die Richter.
(Aktenzeichen: 2 BvE 1/18)
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