Die AfD-Fraktion und der ewige Nicht- Bundestagsvizepräsident

Die AfD-Fraktion und der ewige Nicht- Bundestagsvizepräsident

Aus dem Deutschen Bundestag

Berlin, 20.12.2019. Auch nach über zwei Jahren des Einzuges der Partei Alternative für Deutschland (AfD) gelang es ihr nicht, einen Bundestagsvizepräsidenten zu stellen. Laut Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (DBT) steht jeder Fraktion eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter des Präsidenten zu.

Die AfD-Bundestagsfraktion stellt noch keinen Vizepräsidenten. Die anderen Fraktionen verweigern ihre Zustimmung bei nun vier Kandidaten. Eine Regel, wie das Parlament mit dauernder Ablehnung umgeht, gibt es noch nicht. (Foto: sylla)

Bisher haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Grüne/Bü 90, FDP und Die Linke ihre in freier Wahl stattfindenden Zustimmungen verweigert.

In diesem Jahr, im vergangenen September, fiel der vierte Kandidat für das Präsidium im ersten Wahlgang durch: Paul Podolay.

Die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten Gerold Otten, Albrecht Glaser und Mariana Harder-Kühnel gaben nach drei gescheiterten Wahlgängen auf.

In der Geschichte des Bundestages seit der Deutschen Einheit wurde ein Stellvertreter für das Amt aus der Partei Die Linke abgelehnt. Es war der 2013 verstorbene Lothar Bisky im Jahr 2005 nach der vorgezogenen Bundestagswahl. Die Kandidatin Petra Pau wurde statt seiner von den damaligen Fraktionen akzeptiert und ist seit April 2006 stets als Bundestagsvizepräsidentin wieder gewählt worden.

(Franziska Sylla)

 

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