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Papierausweise für Flüchtlinge – Koalition einigte sich

14. Januar 2016

Pressemitteilung Bundesregierung

Der Flüchtlingsausweis wird ein Papierdokument sein. Ausgestellt wird er von der für den Asylsuchenden zuständigen Aufnahmeeinrichtung oder Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Nach Kabinettbefassung am 9. Dezember des vergangenen Jahres hatten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und der Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frank-Jürgen Weise, den sogenannten Ankunftsnachweis vorgestellt. „Das Gesetz steuert und ordnet das Asylverfahren“, sagte de Maizière. „Es stellt Missbräuche ab und wird die Situation in diesem Bereich insgesamt verbessern.“

Ohne Ausweis kein Asylverfahren

„Ohne diesen Ausweis wird es in Zukunft keine Asylbewerberleistungen und kein Asylverfahren geben“, stellte de Maizière in Aussicht. „Alles in allem ist das ein sehr ehrgeiziges Vorhaben – auch technisch“, betonte der Minister. Er kündigte eine schnelle Umsetzung des Gesetzes an: „Wir wollen, dass ab Mitte Februar das Verfahren beginnt.“ Die vollständige Umsetzung soll möglichst bis Mitte 2016 abgeschlossen sein.

Die ganze Mitteilung und mehr Hintergrundinfos auf der Internetseite der Bundesregierung.

Der Deutsche Bundestag stimmte am 14.1.2016 mit Mehrheit der Regierungskoalitionen und Enthaltung der Parteien die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für die Einsetzung von  fälschungssicheren Papierausweisen. Geregelt wird das im Datenaustauschverbesserungsgesetz.