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Aktuelle Sonderregeln bei der sozialen Grundsicherung für 2020

30. März 2020

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 30. März 2020

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.

Aussetzen der Vermögensprüfung

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig

Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt.

Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung

Seit heute ist auch eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 0800 – 4 5555 23 und ist auch auf der Internetseite zu finden.

24. Mai 2013

Meldung, Mai 2013

Immer mehr Menschen müssen mit Hartz-IV-Leistungen ihr Einkommen aufstocken. Vor allem Singles seien betroffen, wie neue Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zeigen.

Ein Bruttoverdienst von 800 Euro reicht nur noch selten, um wenigstens über dem Existenzminimum zu liegen. Die Zahl der regulär Beschäftigten, die trotz eines Einkommens von 800 Euro Brutto pro Monat auf zusätzliche Hartz IV Zahlungen angewiesen sind, ist in den letzten Jahren drastisch gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

 

 

Dietmar Bartsch: Hartz IV ist Armut per Gesetz

28. Februar 2013

Pressemitteilung IW-Köln

Mindestlohn: Bartsch für Übergangsfrist bei Kleinbetrieben

Für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gebe es im Deutschen Bundestag eine „riesige Mehrheit“. Das erklärte Dietmar Bartsch, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion DIE LINKE, in einem Streitgespräch mit IW-Direktor Michael Hüther, das heute im Wirtschaftsinformationsdienst iwd erscheint. Die Frage, ob ein Mindestlohn kommt, sei „politisch erledigt“.

Die LINKE fordere einen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde. Wenn es aber im „Bundestag einen Mindestlohn von 8,50 Euro geben würde, würde ich dem erst mal zustimmen“, so Bartsch. Der Politiker sprach sich allerdings für Übergangsregelungen für kleinere Betriebe aus, die den Mindestlohn nicht sofort zahlen könnten. Hüther sieht den Mindestlohn dagegen kritisch. Staatliche Lohnuntergrenzen passten nicht in das System der Tarifautonomie. Auch der Blick nach Frankreich mit seinen hohen Mindestlöhnen schrecke ab. Dort sei die Jugendarbeitslosigkeit in den vergangenen Jahren von 17 auf 23 Prozent gestiegen.

Bei der Agenda 2010 hat die zweite Regierung Schröder laut Bartsch „viel, aber nicht alles falsch gemacht“. Als positiv bezeichnete er die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Allerdings sei auch die Aussage „im Kern richtig“, dass Hartz IV Armut per Gesetz ist. (Streitgespräch auf www.iwkoeln.de)

Eine Podiumsdiskussion zum Thema „10 Jahre Agenda 2010 – Fluch oder Segen?“ veranstaltet das Institut der deutschen Wirtschaft Köln am 7. März 2013 in der Landesvertretung von Sachsen-Anhalt in Berlin.