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Arbeitsämter, Jobcenter, Familienkassen: Kundenverkehr sehr eingeschränkt, Zahlungen laufen weiter

17. März 2020

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 17. März 2020

Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen), Arbeitsagenturen und Familienkassen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen.Um dies zu gewährleisten, um die Gesundheit aller zu schützen und um die Pandemie einzudämmen, gibt es ab morgen (18.03.2020) keinen offenen Kundenzugang in unsere Gebäude mehr.

Für Notfälle wird vor Ort eine Kontaktmöglichkeit geschaffen. Wir informieren über die regionale Presse und über Aushänge über diese Möglichkeiten. Wichtige Info für alle Kundinnen und Kunden:Sie müssen einen vereinbarten Termin NICHT absagen, weder telefonisch noch per Mail. Es gibt keine Nachteile.

Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen. Gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt.  Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.   Die Auszahlung der Geldleistung ist sichergestellt. Zusätzliche regionale Rufnummern:

Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schalten derzeit auch lokale Rufnummern, da unsere zentralen Rufnummern nur sehr schlecht erreichbar sind. Auch hier informieren wir baldmöglichst über die Medien, unter www.arbeitsagentur.de und über Aushänge.