Aus dem Deutschen Bundestag: „Das Datenaustauschverbesserungsgesetz“ für Asylsuchende

Pressemitteilung, Deutsches Bundesparlament, Hauptsitz Berlin

Ausgabe von Ankunftsnachweisen
Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Über die Ausgabe der mit dem „Datenaustauschverbesserungsgesetz“ vom Februar 2016 eingeführten Ankunftsnachweise für Asylsuchende informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9765) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9550). Danach wurden „ausweislich der Transaktionen-Statistik der Erfassungsstationen“ bis zum Stichtag 13. September 130.423 Ankunftnachweise ausgegeben.

Seit Ende Mai erhalten laut Vorlage grundsätzlich alle neu eingereisten Asylsuchenden, die erkennungsdienstlich behandelt worden sind, aber noch keinen förmlichen Asylantrag gestellt haben, einen Ankunftsnachweis. Keinen Ankunftsnachweis erhielten jedoch Asylsuchende, die nicht verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Dazu zählen den Angaben zufolge etwa Ausländer mit einem Aufenthaltstitel von mehr als sechs Monaten, unbegleitete Minderjährige sowie Personen in Haft, Gewahrsam und Pflegeeinrichtungen.

Ausländer, die seit Erfassung der Ausstellung des Ankunftsnachweises im Ausländerzentralregister (AZR) ab Anfang Mai 2016 diesen Nachweis bekamen, besaßen ihn durchschnittlich 27,6 Tage bis zur Ausstellung einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Die flächendeckende Ausgabe von Ankunftsnachweisen sei im Bundesgebiet seit Ende Mai gewährleistet.

(Quelle: DBT, 10.10.2016)

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