Rat für Nachhaltige Entwicklung begrüßt Bundestagsbeschluss zum UN-Migrationspakt

Pressemitteilung, 30.11.2018

 

  Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) begrüßt die Zustimmung des Bundestages in seiner gestrigen Sitzung zum UN-Migrationspakt.

Die Vorsitzende des Nachhaltigkeitsrates, Marlehn Thieme, sieht den Pakt „auch im Interesse und im Einklang mit unseren Vorstellungen von Menschenwürde“. Sie betont, dass „wir alle doch ein Leben in Würde und Selbstbestimmung für alle Menschen auf dieser Erde wollen, die wir aber immer mehr überfordern. Dazu brauchen wir mindestens eine menschenwürdige Absicherung der Migration.“

„In einer globalen Welt braucht man globale Regeln – gerade in Zeiten der Globalisierung sind multilaterale Verabredungen von zunehmender Wichtigkeit“, sagt Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin a.D. und Mitglied im Rat für Nachhaltige Entwicklung. Zum ersten Mal gebe es Regeln zum Umgang mit Migration, die für alle Regionen dieser Welt gelten. „Es geht darum, gerechte Lebensverhältnisse weltweit zu schaffen“, betont Heidemarie Wieczorek-Zeul. Das habe die UN-Generalversammlung bereits 2015 beim Beschluss der Agenda 2030 in Unterziel 10.7 klar formuliert. Darin heißt es: „Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik.“ Im Koalitionsvertrag vom März 2018 hatten sich alle Regierungsparteien zur ambitionierten Umsetzung der UN-Agenda 2030 mit ihren 17 globalen Nachhaltigkeitszielen bekannt.

Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (auf Englisch: Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (GCM), kurz Global Compact for Migration) ist ein Vertragsentwurf, der am 10./11. Dezember auf dem UN-Gipfel in Marrakesch von den Mitgliedstaaten angenommen werden soll. Er zielt einerseits auf eine Verbesserung der Situation der Menschen in ihren Herkunftsländern, damit sie nach Möglichkeit in ihrer Heimat bleiben können. Zum anderen geht es um die Wahrung der Menschenrechte derjenigen, die sich auf den Weg gemacht haben, sowohl unterwegs als auch in ihren Ankunftsländern.

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