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Ein deutscher Journalist im Visier des BND

13. November 2013

Gewerkschaft Verdi / Journalisten

Anspruch auf Auskunft, nicht Akteneinsicht

Mindestens so abstrus erscheint das Überwachungsszenario, mit dem sich ein Kölner Journalistenkollege bis heute auseinanderzusetzen hat. Ihn nahm – besonders fragwürdig – der Auslandsgeheimdienst über Jahrzehnte ins Visier. Helmut Lorscheid hat es schriftlich: „Ihnen ist … eine vollumfängliche Auskunft über die beim BND zu Ihrer Person vorhandenen Daten/ Unterlagen zu erteilen“, schrieb ihm der BND Ende April 2012. (…)

Lorscheid_Helmut_Journalist

(Bild: archiv/DS)

Egal, der Journalist ist sicher: „Nichts von all dem rechtfertigt eine jahrzehntelange BND-Beobachtung.“ Dass sein aktives Engagement gegen Apartheid und seine hartnäckigen Recherchen zu Rüstungsexporten die Ausspäher auf den Plan riefen, hält er für am wahrscheinlichsten. Immerhin archiviert man in Pullach auch Rechercheanfragen Lorscheids an die Rüstungsproduzenten Dornier und Team Industries Maschinenhandel aus den Jahren 1983 und 1984:

„Ich habe seinerzeit intensiv Brüche des Waffenlieferungs-Embargos der UN gegenüber dem Apartheid-Regime in Südafrika untersucht. Auch zu Rüstungsexporten in die Türkei und nach Griechenland habe ich recherchiert.“ Dass später Waffenlieferanten verurteilt wurden und dass es seit 1999 den jährlichen Rüstungsexportbericht der Bundesregierung gibt, dafür habe er wesentlich „mit gesorgt“. (…)

Den ganzen Artikel lesen Sie hier: http://mmm.verdi.de/titel/07-2013/grenzueberschreitung-im-geheimen .

(LÄ, syl, 13.11.2013)

Zuhoerer in 129 b-Verfahren unerwuenscht

7. September 2012
 Abhängig von Geheimdiensten

 
Von Helmut Lorscheid, 4. September 2012
 
Seit einigen Jahren gibt es den Strafrechts-Paragraphen 129 b. Er wurde im Zuge der Anti-Terrorgesetze eingeführt und dient dazu, Personen, die von Deutschland aus Terrorgruppen im Ausland unterstützen, dafür zu belangen. Wer gerade als Terrorgruppe gilt, bestimmen die US-Regierung, die EU und für die deutsche Justiz verbindlich das Bundesjustizministerium.
 
Unser Mitarbeiter Helmut Lorscheid hat in einem Beitrag für Telepolis näher beleuchtet, wie 129 b-Verfahren in der Praxis ausschauen. Zuhörer in 129 b-Verfahren unerwünscht Strafprozesse wegen 129 b finden großenteils ohne Öffentlichkeit statt – zumindest fehlen in den meisten Prozessen deutsche Zuhörer. Hinzu kommt, dass seitens einiger Gerichte kaum etwas unterlassen wird, um Menschen vom Besuch solcher Verhandlungen abzuschrecken.
 
Den ganzen Artikel lesen Sie bei Telepolis:  http://www.heise.de/tp/artikel/37/37506/1.html