Archive für die ‘Bundesländer’ Kategorie

Dass Polizei festnimmt und die Justiz darüber entscheidet, ist gelebte Gewaltenteilung

1. November 2018

Quelle Facebook, gefunden 1.11.2018:

Polizei Berlin Die Justiz zieht für Ihre Entscheidungen glücklicherweise mehr Informationen in Betracht als eine Strafanzeige und einen Facebookpost mit ersten bekannten Einsatzinformationen. Sie stehen für eine gründliche gerechte Bewertung nach neutralen Ermittlungen mit abgewogenem Urteil – eine Arbeitsweise, die jeder/jedem zu Gute kommt, der mal mit dem Gesetz in Konflikt gerät.
Dass Polizei festnimmt und die Justiz darüber entscheidet, ist gelebte Gewaltenteilung und Grundlage einer Demokratie. Wenn wir an dieser Stelle auf die Justiz verweisen, heißt das nicht, dass wir Schwarzerpeterschieberei betreiben, es verweist lediglich auf die beabsichtigte und sinnvolle Aufgabentrennung.

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Landtagswahl Bayern 2018: CSU staerkste Partei, aber absolute Mehrheit verloren

15. Oktober 2018

Bei der Landtagswahl 2018 am 14. Oktober in Bayern wurde die CSU stärkste Partei, hat aber die absolute Mehrheit verloren. Die vorläufigen amtlichen Wahlergebnisse für die CSU liegen  -bei einer Wahlbeteiligung von 71 Prozent  –  37,2 Prozent. Die SPD errang 9,7 Prozent der Stimmen und verlor wie die CSU rund zehn Prozentpunkte.

Zweitstärkste Kraft wurde im Bayerischen Parlament die Partei Bündnis 90/Grüne mit 17,5 Prozent. Als drittstärkste Partei wurden die nur in Bayern angetretenen Freien Wähler mit 11,6 Stimmenanteil gewählt, gefolgt von der AfD, die aus dem Stand mit 10,7 Prozent in das Parlament einziehen konnte und jetzt neben dem Bundestag seit 2017 in 15 von 16 Bundesländern Landesabgeordnete stellt.

Die FDP schaffte knapp die Fünfprozenthürde (5,1) und gehört dem Bayerischen Landtag an, die Partei Die Linke verfehlte mit 3,2 Prozent den Einzug. (syl)

www.landtagswahl2018.bayern.de/

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Preis der Bundespressekonferenz 2018 geht an Gerd-Joachim von Fallois und Erhard Scherfer vom Fernsehsender Phoenix

30. August 2018

PRESSEMITTEILUNG vom 30.08.2018, Bundespressekonferenz e.V.

Bereits zum fünften Mal wird im Rahmen des Balls im November der Preis der Bundespressekonferenz verliehen. Mit der Auszeichnung werden in diesem Jahr die TV-Journalisten Gerd-Joachim von Fallois und Erhard Scherfer geehrt.

Der Preis geht in diesem Jahr erstmals an zwei Mitglieder. „Die Phoenix-Korrespondenten Gerd-Joachim von Fallois und Erhard Scherfer begleiteten im vergangenen Herbst die Bemühungen um eine Regierungsbildung praktisch rund um die Uhr. Sie haben eindrucks-voll gezeigt, wie aktueller, informativer und seriöser Journalismus funktioniert. Ihre präzisen Einordnungen an den vielen langen Tagen und Nächten waren für die Zuschauer eine verlässliche Informationsquelle“, sagte der Vorsitzende der Bundespressekonferenz, Gregor Mayntz. „Gerd-Joachim von Fallois und Erhard Scherfer sind feste Größen in der politischen Berichterstattung. Sie beherrschen das Metier Fernsehen, das es aufgrund der zeitlichen Einschränkung oftmals erfordert, aktuelle Vorgänge innerhalb kürzester Zeit auf den Punkt zu bringen“, betonte er.

Von Fallois volontierte beim NDR, studierte Politik in Bonn und arbeitete viele Jahre für n-tv in Bonn. Seit 2002 ist er für Phoenix in Berlin. Scherfer studierte in Münster Publizistik, Anglistik und Politikwissenschaften und volontierte bei der Westfälischen Rundschau, bei der er auch als Nachrichtenredakteur tätig war. Im Anschluss arbeitete er bei Vox, WDR, Sat1 und Phoenix. 2011 wurde er Phoenix-Korrespondent in Berlin.

Der Preis der Bundespressekonferenz wird seit 2014 vergeben. Erster Preisträger war Reuters-Korrespondent Gernot Heller, im vergangenen Jahr wurde die Kanzleramts-Korrespondentin Kristina Dunz geehrt.

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Deutscher Bundesrat zum „Digitalen Hausfriedensbruch“ – Kammer der Deutschen Bundesländer

3. März 2018

Pressemitteilung Deutscher Bundesrat vom 2.3.2018

Neuer eigener Straftatbestand

Der Entwurf enthält einen ganz neuen Straftatbestand: Den „digitalen Hausfriedensbruch“. Die Vorschrift stellt den unerlaubten Zugriff auf fremde Computer, Smartphones, Webcams und Navigationssysteme mit einem Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren unter Strafe. Die Regelung ist bewusst technikoffen formuliert, um sie auch in Zukunft gut handhaben zu können. Ziel ist ein lückenloser strafrechtlicher Schutz aller Systeme und die Strafbarkeit nahezu aller Angriffsarten.

Vernetzter Alltag birgt Gefahren

Die bestehenden Strafvorschriften sind nach Ansicht der Länder nicht geeignet, die modernen Erscheinungsformen der Kriminalität in der digitalen Welt zu erfassen. So werden derzeit nur Daten geschützt, nicht aber IT-Systeme selbst. Gegen die massenhaften unbemerkten Infiltrationen durch Botnetze und Schadsoftware, DDos-Attacken und das Ausspähen von Daten durch international agierende Cyber-Kriminelle können sich selbst aufmerksamste Nutzer nicht wehren. So geht die Entwurfsbegründung davon aus, dass bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen Systeme in Deutschland mit Schadsoftware verseucht sind. Die neue Strafvorschrift soll vor allem auch Bürgerinnen und Bürger schützen, die keine Technik-Experten sind.

Mehr lesen Sie bei www.bundesrat.de

 

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Anderes Medium: Bundestagswahl 2017, Berlin waehlte bunt

25. September 2017

Anderes Medium, Tagesspiegel, zum Wahlausgang 2017:

Berlin-Mitte

Eva Högl zieht zum dritten Mal mit dem Direktmandat aus Mitte in den Bundestag. Bei den Zweitstimmen kommt ihre Partei, die SPD, jedoch mit 17,9 Prozent nur auf Platz drei hinter CDU (18,7 Prozent) und Linke (21,4 Prozent). Der frühere Innensenator Frank Henkel (CDU) hat den Einzug in den Bundestag verfehlt. „Wenn man über Wochen unterwegs ist und hart um jede Stimme kämpft, ist man bei so einem Ergebnis natürlich enttäuscht“, sagte er. Auch Özcan Mutlu (Grüne) hat das Direktmandat verfehlt. Weil seine Parteikollegin Canan Bayram in Friedrichshain-Kreuzberg gewonnen hat, kann er auch nicht über den vierten Platz der Landesliste einziehen. meb

Wie die Bundestagswahlen in den anderen Bezirken ausging lesen Sie hier: http://www.tagesspiegel.de/alle-12-bezirke-auf-einen-blick

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NRW: Armin Laschet (CDU) zum neuen Ministerpräsidenten gewählt

27. Juni 2017

Kommentar Sylla: Liebe „Penny“- Einkaufsstätten

6. Juni 2017

Nehmt doch einfach Pfand auf die Mitnahme Eurer Kunststoffkörbe. Die Wagen sind ja eh´aus Platzmangel eingespart. Die ziehbaren Einkaufsideen auch wieder entfernt. Die Einkaufstaschen werden zu Papierhüllen. Da hält ja nix über zwei Kilo. Ist doch ganz einfach zu lösen: Pfand auf Eure Einkaufskörbe und fettes Penny-Logo rauf. (is´klar, das ist keine bezahlte Werbung auf meiner Internetseite. syl)

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Aus dem Deutschen Bundesrat: Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

2. Juni 2017
Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen kommt
Foto: Eine Hand legt eine Euro-Münze auf eine Waage

© dpa | Armin Weigel | 2014

Einstimmig hat der Bundesrat am 2. Juni 2017 die insgesamt 13 Grundgesetzänderungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Auch das Begleitgesetz zur Regelung der Details wurde einstimmig beschlossen (siehe TOP 51b). Beide Gesetze waren am Tag zuvor im Bundestag beschlossen worden. Der lange Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern ist damit beendet und eines der größten Reformprojekte dieser Legislatur verabschiedet.

Abschaffung des Länderfinanzausgleichs

Kern der Neuregelungen ist die Abschaffung des bislang geltenden Länderfinanzausgleichs. Stattdessen ist der Bund ab 2020 dafür verantwortlich, einheitliche Lebensverhältnisse in den Ländern sicherzustellen. Die Finanzkraft der Länder wird dann über Ab-und Zuschläge bei der Umsatzsteuerverteilung angeglichen, wobei die unterschiedliche Steuerkraft der Länder stärker berücksichtigt wird als bisher. Insgesamt stellt der Bund den Ländern ab 2020 9,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Dem Saarland und Bremen kann er zur besonderen Entlastung jährlich weitere 400 Millionen Euro als Sanierungshilfen gewähren.

Infrastrukturgesellschaft

Im Gegenzug erhält der Bund mehr Kompetenzen. So wird die Auftragsverwaltung der Länder für die Autobahnen abgeschafft. Für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen ist künftig der Bund zuständig. Hierfür kann er eine Infrastrukturgesellschaft einrichten, die auf Beschluss des Bundestages allerdings im Eigentum des Bundes bleiben muss.

Direkte Investitionshilfen

Zudem ist vorgesehen, dass der Bund mit Zustimmung des Bundesrates oder durch Verwaltungsvereinbarung Grundzüge von Länderprogrammen regeln kann, wenn er Finanzhilfen gibt. Auch darf er künftig Investitionen finanzschwacher Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur mitfinanzieren. Damit wird das Kooperationsverbot deutlich gelockert und der Bund erhält erstmals direkte Durchgriffsrechte bei Finanzhilfen an die Kommunen. Gestärkt werden auch die Kompetenzen des Bundes bei der Steuerverwaltung und die Kontrollrechte des Bundesrechnungshofes.

Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

Ebenfalls Teil des Gesetzespakets ist die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende auf alle minderjährigen Kinder. Bund und Länder hatten sich Ende Januar darauf geeinigt, diese Zahlungen über das zwölfte Lebensjahr des Kindes hinaus bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu gewähren.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Grundgesetzänderung und das Begleitgesetzes werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Die Verfassungsänderung soll am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

Die tatsächliche Umstellung des Länderfinanzausgleichs auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich erfolgt zum 1. Januar 2020. Die Änderung zum Unterhaltsvorschuss wird zum 1. Juli 2017 wirksam. Die übrigen Änderungen treten am Tag nach der Verkündung bzw. zum 1. Januar 2020 oder zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Plenarsitzung des Bundesrates am 02.06.2017, Quelle: Bundesrat

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