Archive für die ‘Integrationspolitik’ Kategorie

Anderes Medium: Kurze Uebersicht zur Flüchtlingsbewegung seit 2015

22. Februar 2017

Zur Flüchtlingspolitik

Berlin, 22.2.2017. Das Bundeskabinett hat heute weitere Einschränkungen vereinbart für die Migrantenwanderungen ins Inland.

Anderes Medium: (…) Es gibt keine offenen Grenzen, es kann nicht jeder kommen und nicht jeder bleiben. Dass Merkel durch ihre Ungarn-Entscheidung oder durch Selfies mit Flüchtlingen allzu offenherzige Signale in die Welt sandte, sei zwar ungünstig gewesen, es sei aber nicht allein ihre Verantwortung, meint der Politologe Korte. In der Sache habe die Kanzlerin richtig gehandelt. Und Korte ist sich sicher: „Stünde Merkel heute noch einmal vor der gleichen Situation wie im September 2015, sie würde wieder genauso entscheiden, um Menschen in Not konkret zu helfen.“

Hier zu dem Bericht von Autorin Sandra Stalinski, tagesschau.de.

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Jobcenter spielen Schlüsselrolle bei der Integration von Flüchtlingen – Tag der kommunalen Jobcenter heute in Berlin

21. November 2016

Pressemitteilung vom 21. November 2016

Jobcenter spielen Schlüsselrolle bei der Integration von Flüchtlingen – Tag der kommunalen

Jobcenter heute in Berlin

 

Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag weisen gemeinsam auf die zentrale Rolle der Jobcenter bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt hin. Mehrere Beispiele guter Praxis aus den 104 kommunalen Jobcentern werden auf dem heute in Berlin zum 9. Mal stattfindenden Tag der kommunalen Jobcenter vorgestellt. Die Veranstaltung befasst sich mit den vielfältigen Einzelfragen und Herausforderungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Denn Arbeit ist das zentrale Handlungsfeld, wenn es darum geht, Zuwanderer in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Am Arbeitsplatz ergeben sich soziale Kontakte und die Zusammenarbeit bildet eine wichtige Grundlage für gegenseitiges Verstehen und ein Gemeinschaftsgefühl.

 

Die Jobcenter nehmen eine Schlüsselstellung bei der Integration von Flüchtlingen ein, da sie die Menschen nach erfolgter Anerkennung betreuen und beraten. Sie wissen, welche Maß­nahmen notwendig sind, um eine Integration in den Arbeitsmarkt langfristig zu erreichen. In den 104 Landkreisen und kreisfreien Städten, die die alleinige Trägerschaft des SGB II über­nommen haben, sind bereits positive Erfahrungen auf Grundlage eigener Gestaltungs­möglichkeiten gesammelt worden. Dies zeigt sich etwa anhand von Beispielen aus Landkreisen und Städten mit kommunalem Jobcenter, von denen nachfolgend exemplarisch der Landkreis Osnabrück, die Stadt Wuppertal und der Landkreis Marburg-Biedenkopf aufgeführt werden.

 

Landkreis Osnabrück: Migrationszentrum

 

Der Landkreis Osnabrück bündelt alle seine Aktivitäten zur Integration in einem Migrations­zentrum. Ziel ist die langfristige und nachhaltige Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit. Zunächst erfolgt eine Erstorientierung unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus. Auf der Grundlage eines individuellen Profilings wird danach eine auf den Einzelnen zuge­schnittene Integrationsstrategie entwickelt. Falls erforderlich erfolgt eine längerfristige Begleitung im Rahmen eines strukturierten Kontaktmanagements. Das Migrationszentrum dient allen mit Integration befassten Behörden und Einrichtungen als fester Ansprechpartner und Informationsquelle. Nicht nur die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, sondern auch ihre Berater, Begleiter und unmittelbare Ansprechpartner vor Ort (z.B. Integrationslotsen und Ehrenamtliche) können auf das Wissen und die Unterstützung des Migrationszentrums zurückgreifen.

 

Stadt Wuppertal: Haus der Integration

 

Aufgrund der Dynamik der Zuwanderung nach Wuppertal und der hohen Zahl von geflüch­teten Menschen setzt die Stadt auf ein integriertes und rechtskreisübergreifendes kommunales Konzept: Das Haus der Integration, in dem die Integrationsangebote der Stadt gebündelt werden. Das Haus der Integration soll zum Kompetenzzentrum für Zuwanderung werden und alle Dienstleistungen für Asylsuchende, anerkannte Geflüchtete, Bleibeberechtigte und Zuge­wanderte unter einem Dach anbieten. Wichtiger Eckpfeiler ist ein Zentrum zur Arbeits­marktintegration Geflüchteter, in dem das Jobcenter, die Ausländerbehörde und die Arbeitsagentur sich als erste Anlaufstelle darum kümmern, dass Asylsuchende und Zuwan­derer so früh wie möglich mit integrativen Maßnahmen – also zum Beispiel Sprachunterricht oder Qualifikation für den Arbeitsmarkt – beginnen können.

 

Landkreis Marburg-Biedenkopf: Projekt „Voice“

 

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf arbeitet im Projekt „Voice“ eng mit der Arbeitsagentur und den kreisangehörigen Gemeinden zusammen. Ziel ist es, den Flüchtlingen frühzeitig Möglichkeiten zu geben, sich zu informieren und damit Chancen zum Ankommen in der Gesellschaft vor Ort zu eröffnen. Die zahlreichen bestehenden Schnittstellen sollen durch die gute Zusammenarbeit überwunden werden. Insbesondere sollen frustrierende Wartezeiten und Stillstand im Integrationsprozess vermieden werden. Das umfasst den Zugang zu kulturellen Angeboten, eine Unterstützung für die Bewältigung des Alltags in Deutschland sowie passgenaue Informationen über die Arbeitswelt und konkrete Einstellungschancen. Die Jobakademie im Landkreis wird deshalb um eine „Voice Academy“ ergänzt. Auch spezifische Angebote für Frauen mit Fluchthintergrund sind im Projekt vorgesehen.

 

Mit diesen und weiteren Beispielen, aber auch mit Schwierigkeiten und Hemmnissen bei der herausfordernden Aufgabe der Flüchtlingsintegration befasst sich der diesjährige Tag der kommunalen Jobcenter, der heute in Berlin stattfindet. Denn auf die (kommunalen) Jobcenter und die Kommunen insgesamt kommt es entscheidend an, wenn es darum geht, Flüchtlingen zu berufsrelevanten Sprachkenntnissen zu verhelfen, sie zu qualifizieren und sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu ist es vielfach notwendig, bestehende Konzepte anzupassen und neue Strategien zu entwickeln.

 

Seit 2008 veranstalten die Landkreise und kreisfreien Städte, die das SGB II eigenverant­wortlich ausführen, diese Tagung. Dabei geht es darum, den Prozess des Lernens der Jobcenter voneinander und die Optimierung der eigenen Abläufe zu befördern. Das Tagungsprogramm finden Sie unter www.benchlearning-sgb2.de.

 

 

Kontakt:

Deutscher Landkreistag, Dr. Markus Mempel, Pressesprecher, Tel.: 0 30/59 00 97-312

Deutscher Städtetag, Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 0 30/3 77 11-130

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Deutschlands Jugendaemter betreuen Jugendliche – auch Fluechtlinge

21. November 2016

Pressemitteilung, 21.11.2016

„Tag des Jugendamts“: Deutschland muss „Willkommens-Reserven“ mobilisieren

Jugendämter in Deutschland warnen vor Perspektiv-Krise junger Flüchtlinge

Wirtschaft soll zusätzliche Ausbildungsplätze bereitstellen

 

Ein Jahr Integration von jungen Flüchtlingen – Jugendämter ziehen Bilanz: Die rund 600 Jugendämter in Deutschland kümmern sich derzeit um rund 63.000 junge Flüchtlinge (51.000 Minderjährige und 12.000 junge Volljährige). Seit genau einem Jahr sind bundesweit alle Jugendämter für deren Betreuung verantwortlich. „Die Jugendämter geben damit vielen jungen Flüchtlingen die erste, entscheidende Starthilfe ins neue Leben – eine soziale, pädagogische und menschliche Mammutaufgabe“, sagt Birgit Zeller.

 

Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zieht eine positive Bilanz: Die Jugendämter seien zu wichtigen Integrationshelfern und „Lebens-Lotsen“ geworden. „Das Spektrum, um das sich die Jugendämter dabei kümmern, ist breit – von A wie Alphabetisierung und Aufklärung bis Z wie Zugang zum Arbeitsleben, Zwangsheirat und Zuwendung“, so Zeller. Die Jugendämter arbeiteten mit Schulen, Arbeitsagenturen und Ausländerbehörden zusammen. Sie integrierten die jungen Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind, in Sportvereine, in die Stadtteil- und Jugendarbeit.

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter warnt jedoch vor einer „Perspektiv-Krise“ bei jungen Flüchtlingen: „Die größte Schwierigkeit, die die jungen Menschen hier haben, ist in ganz vielen Fällen die zermürbende und psychisch enorm belastende Unsicherheit über ihre Zukunft in Deutschland. Dazu kommt die Angst, dorthin zurück zu müssen, von wo sie geflohen sind. Junge geflüchtete Menschen brauchen eine sichere Bleibeperspektive, um sich integrieren zu können. Sie brauchen einen Aufenthaltstitel und einen Pass – und das möglichst schnell“, machte Birgit Zeller am Montag auf dem Jugendamts-Tag in Berlin deutlich. Jugendämter in ganz Deutschland hätten unzählige Beispiele von engagierten, hoch motivierten und integrationswilligen jungen Menschen, denen mittel- oder langfristig eine Abschiebung in ein vermeintlich sicheres Herkunftsland drohe. Dies habe sich nach Beobachtung der Jugendämter zu einem enormen Problem entwickelt.

 

Deutschland müsse „Willkommens-Reserven“ mobilisieren: „Die Wirtschaft – vom Handwerksbetrieb bis zum Großkonzern – muss über das bisherige Maß hinaus Ausbildungsplätze bereitstellen. Es geht nur Hand in Hand mit der Wirtschaft, wenn die Jugendämter gerade die starke Altersgruppe der 16- bis 18-Jährigen für einen Start in die Ausbildung und ins Berufsleben vorbereiten wollen“, sagt Birgit Zeller. Immerhin biete ein Ausbildungsplatz jungen Flüchtlingen auch eine echte Bleibeperspektive. „Jedes Jugendamt kennt viele geflüchtete Jugendliche, für die es schade wäre, wenn ihnen diese Chance nicht gegeben würde“, sagt die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.

 

Auf dem Jugendamts-Tag in Berlin wurden auch fünf Kurz-Portraits der Filmreihe „JA!Ankommen“ von jungen Flüchtlingen gezeigt, die einen Einblick in die Integrationsarbeit der Jugendämter geben. Link: www.unterstuetzung-die-ankommt.de/videos/ja-ankommen

Kontakt:

Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Birgit Zeller

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Mitteilungen Deutscher Bundestag: Bekämpfung von Fluchtursachen

6. September 2016

Aus dem Deutschen Bundestag

Berlin: (hib/AHE) Die Europäische Kommission hat neun Herkunfts-, Transit- und Aufnahmestaaten (Jordanien, Libanon, Tunesien, Nigeria, Senegal, Mali, Niger, Äthiopien, Libyen) für einen „Migrationspakt“ zur Migrationssteuerung und Fluchtursachenbekämpfung vorgeschlagen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9246) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9025) weiter schreibt, schlage die Kommission fünf Länder (Afghanistan, Iran, Marokko, Algerien, Ägypten) längerfristig für eine vertiefte Zusammenarbeit vor. Die Bundesregierung begrüßt, dass der Fokus somit auf besonders relevante Herkunfts-, Transit- und Erstaufnahmeländer gelegt worden sei. Die genaue Länderauswahl und auch der Inhalt der Operationalisierung seien derzeit noch Gegenstand von Gesprächen sowohl innerhalb der Bundesregierung als auch in den europäischen Gremien sowie in einzelnen Mitgliedstaaten.

Die Bundesregierung verweist in der Antwort zudem unter anderem auf die Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“. Für dieses im Haushalt des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung abgebildete Sonderprogramm seien 2014 Mittelzusagen in Höhe von knapp 170 Millionen Euro und im Jahre 2015 in Höhe von rund 158 Millionen Euro gemacht worden. Die Schwerpunkte der geförderten Projekte lagen laut Antwort vor allem in den Nachbarländern Syriens (Jordanien, Irak, Libanon, Türkei), in Libyen, in der Zentralafrikanischen Republik, in Mali und im Südsudan.

 

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Personalentwicklung Bundesamt für Migration 2016 – Ankunftszentren

8. August 2016

Aus dem Deutschen Bundestag

Berlin, 8.8.2016. (hib/PK) In den bundesweit 22 sogenannten Ankunftszentren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) arbeiten derzeit rund 455 Anhörer/Entscheider an den Asylanträgen. Insgesamt verfügt das Bundesamt über rund 2.200 Entscheider, wie aus der Antwort (18/9269) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9120) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Die eingesetzten Dolmetscher seien keine Beschäftigten der Behörde. Das BAMF verfüge aber über einen bundesweiten Dolmetscherpool, aus dem nach Bedarf ausgewählt werden könne. Eine feste Zuordnung von Dolmetschern zu Ankunftszentren bestehe nicht.

Die Zahl der Ankunftszentren soll den Angaben zufolge von 22 auf 25 erhöht werden. So sollen drei weitere Zentren in Bamberg (Bayern), Bramsche (Niedersachsen) und Berlin im dritten Quartal dieses Jahres in Betrieb genommen werden. Im Juli 2016 neu hinzugekommen seien Ankunftszentren in Bielefeld (NRW) und Eisenhüttenstadt (Brandenburg).

Insgesamt ist das Personal bei der Bundesbehörde von rund 2.886 sogenannten Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Juli 2015 auf derzeit rund 7.626 Stellen angewachsen, darunter 1.866 Abordnungen.

 

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Initiative für Politische Schönheit: Erstes Flugzeug mit 100 Flüchtlingen landet

23. Juni 2016

Pressemitteilung

Erstes Flugzeug mit 100 Flüchtlingen landet am kommenden Dienstag (28.6.2016)

Die Bundesregierung nahm gestern in Berlin Stellung

(http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18178.pdf) zum Vorhaben, 100 syrische Kriegsflüchtlinge auf dem sicheren Luftweg in die Bundesrepublik zu fliegen. Demnach wird der historische Jungfernflug der „Flugbereitschaft der deutschen Zivilgesellschaft“ als versuchte „illegale Einreise“ gewertet (Anlage 38, S. 17569) und drohend darauf verwiesen, „dass Unterstützungshandlungen zur unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet strafbewehrt“ seien und verfolgt würden.

Im direkten Widerspruch zur Stellungnahme der Bundesregierung („Die Aktion kann geltende Einreisevoraussetzungen nicht außer Kraft setzen.“) ist Innenminister Thomas de Maizière nach § 18 Abs. 4 Ziff. 2 AsylG direkt dazu befugt, die Aufnahme der 100 Passagiere in die Bundesrepublik Deutschland zu bewilligen. Ein rechtsgültiger schriftlicher Antrag dazu erging gestern an den Innenminister. Alle relevanten Personendaten der 100 Passagiere liegen Kanzleramt, AA, BMI und BAMF seit Beginn der Aktion vor.

Das Zentrum für Politische Schönheit vertritt aber ohnehin die Rechtsauffassung, dass syrische Kriegsflüchtlinge vom Beförderungsverbot in § 63 Abs. 3 AufenthG gar nicht betroffen sind, da sie ihr Recht auf Asyl in der Bundesrepublik geltend machen können. Obschon morgen die Abstimmung über den Absatz, der die Mittelmeertoten zu verantworten hat, im Bundestag stattfindet, wird das Flugzeug, das von der deutschen Zivilgesellschaft finanziert wird, deshalb am kommenden Dienstag so oder so legal in die Bundesrepublik einfliegen können.

In der mündlichen Verhandlung meinte Umweltministerin Hendricks im Bundestag weiter (S. 17521), dass eine Einreise „über die deutschen Konsulate“ zu erfolgen habe. Diese Antwort offenbart die gesammelte Unwissenheit der Bundesregierung. Die Konsulate stellen weder Visa für den Familiennachzug aus, noch gibt es Termine für die Angehörigen vor Juni 2018. Die Bundesregierung beteuerte in der Stellungnahme erneut, dass das Beförderungsverbot für Flüchtlinge (§ 63 Abs. 3 AufenthG) dazu diene, „nachvollziehen zu können, wer nach Deutschland einreist.“ Das Zentrum für Politische Schönheit sieht in § 63 Abs. 3 AufenthG einen Bruch der Genfer Flüchtlingskonventionen und mit Art. 1 und 3 des Grundgesetzes als unvereinbar. „Wenn Flüchtlinge mit Schlepperbanden über die grüne Grenze gezwungen werden“, so Cesy Leonard vom Zentrum für Politische Schönheit, „kann man kaum besser nachvollziehen, wer einreist. Eine Alternative zum geordneten Flughafenverfahren gibt es gar nicht und das wird diese Aktion auch praktisch beweisen.“

Am 24.6.2016 tritt der Deutsche Bundestag zusammen, um das Aufenthaltsgesetz um den entscheidenden Absatz zu kürzen, der die Mittelmeertoten verursacht (§ 63 Abs. 3). Der Antrag ist als Drucksache 18/8701 publiziert: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/087/1808701.pdf

Pressekontakt

Zentrum für Politische Schönheit

Thilda Rosenfeld

Tel. 030 577004527, 0179 4415986

e-mail: presse@flugbereitschaft.de

http://www.flüchtlinge-fressen.de

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Bundeskabinett stellte erstes Integrationsgesetz vor

25. Mai 2016

Meldung aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

11. März 2016

Das BAMF meldet am 8. März 2016 100.000 Entscheidungen in zwei Monaten gefällt zu haben. 

Über 51.528 Asylanträge habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Februar 2016 entschieden. Demgegenüber stünden 67.797 im Februar gestellte Anträge. Hauptherkunftsland der Antragstellenden sei weiterhin Syrien.

Zur ganzen Pressemeldung, hier.

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