Archive für die ‘Finanzen / Wirtschaft’ Kategorie

Stiftung Warentest bei „Maischberger“: Glaubwürdigkeit = mangelhaft.

7. Mai 2014
Pressemitteilung, Johst-Medienberatung, Berlin

Der Auftritt von Stiftung Warentest-Chef Hubertus Primus in der gestrigen Sendung „Menschen bei Maischberger“ (ARD) bestätigt einmal mehr Kritiker, die den Tests der StiWa ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem attestieren.

Primus konnte Vorwürfen der Intransparenz, Interessenkonflikten und Skandalisierung als Geschäftsprinzip der Stiftung Warentest nicht entkräften. Im Fall der Hautcreme von Uschi Glas (StiWa-Note: mangelhaft) konnte nachgewiesen werden, dass die Stiftung Warentest ein Labor mit dem Test beauftragt hatte, das auch im Dienste von Wettbewerbern der Uschi Glas-Cremehersteller stand.

Marcus Johst, Spezialist für Krisenkommunikation und seinerzeit Berater des geschädigten Kosmetikherstellers: „Das Geschäftsmodell der Stiftung Warentest ist der Betrieb eines modernen Prangers. Viele Testurteile sind in höchstem Maße fragwürdig, weil sie unter intransparenten Umständen erstellt werden. Die Causa Uschi Glas ist offenbar kein Einzelfall.“

Johst gibt zu bedenken, dass die Stiftung Warentest im eigentlichen Sinn kein Prüfinstitut im Dienst der Verbraucher sei. Sondern ein Medienunternehmen, das von den Erlösen seiner Hefte und Webseiten abhängig ist und mit der schlagzeilenträchtigen Vermarktung von Testurteile um Reichweite und Leser ringt.

Societät für strategische Medienberatung,

Berlin Ruf +49 30 – 69 54 55 72, Fax +49 30 – 69 54 55 74

marcus (X) johst.com

 


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Trotz Auslandseinsätzen mit schlechter Ausrüstung

9. April 2014

Berlin, 9.4.2014. Der Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke, Michael Leutert, wäre damit einverstanden, Ausbildungs-, Arbeits-, und Rentenplätze zu schaffen, aber Einsätze im Ausland, das mache die Linke nicht mit. Sein nachfolgender Redner (SPD), Rainer Arnold, sieht auch den Wunsch bei der Bevölkerung, dass es nach Ende des Kalten Krieges eine Friedenswehr nur geben solle. Der Etat für die Bundeswehr ist kleiner geworden. www.bundestag.de (syl)

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Bundeskanzlerin Merkel empfängt den chinesischen Staats- und Parteichef Jinping im Bundeskanzleramt

28. März 2014

Bundeskanzlerin Merkel empfängt den chinesischen Staats- und Parteichef Jinping in BerlinBundeskanzlerin Angela Merkel empfängt den chinesischen Staats- und Parteichef Xi Jinping am 28. März 2014 im Bundeskanzleramt Berlin. Aus Anlass des Besuches des chinesischen Staatspräsidenten werden 18 Abkommen unterzeichnet. Der Chef der Alba-Group, Axel Schweitzer, überreicht Xi Jinping ein Basketball-Trikot von Alba Berlin, dem Verein, den Schweitzers Unternehmen sponsert. Zuvor hatte auch Alba ein Abkommen mit einer chinesischen Stadt unterzeichnet. Anschließend sprechen die Bundeskanzlerin und der chinesische Gast vor der Pressekonferenz. (Foto: © VS 2014).

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Bundespräsident Gauck begrüßt den chinesischen Staats- und Parteichef Jinping in Berlin

28. März 2014

Bundespräsident Gauck begrüßt den chinesischen Staats- und Parteichef Jinping in BerlinBundespräsident Joachim Gauck begrüßt gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Daniela Schadt den chinesischen Staats- und Parteichef Xi Jinping und dessen Frau Peng Liyuan mit militärischen Ehren vor dem Schloss Bellevue am 28. März 2014. Anschließend werden die Gäste aus Peking von Honoratioren aus dem politischen und kulturellen Leben begrüßt. (Foto: © VS 2014).

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Schäuble: Haushaltsausgleich ist ab 2015 erreicht

12. März 2014

Schäuble: Haushaltsausgleich ist ab 2015 erreichtBundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) präsentiert den ersten schuldenfreien Haushalt seit 46 Jahren. Der Finanzminister äußerte sich auf der Bundespressekonferenz am 12. März 2014 in Berlin, dass der Etat 2015 das Prädikat „historisch“ verdiene. (Foto:© VS 2014).

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Aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales

27. Februar 2014

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zum 12. Bericht des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes:

„Leiharbeit hat zwei Gesichter.“

Der Bericht zeigt, dass die Leiharbeit zwei Gesichter hat. Sie ist einerseits gerade für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte eine Chance, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, und hat dazu beigetragen, die positive wirtschaftliche Entwicklung schnell in Beschäftigung umzusetzen. Andererseits findet dies außerhalb der Stammbelegschaften statt und es drohen Verdrängungseffekte und Lohndruck.
Deshalb ist es gut, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, die Leiharbeit wieder auf ihre Kernfunktionen hin zu orientieren – mit einer grundsätzlichen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten – und Equal Pay mit Stammbeschäftigten nach spätestens neun Monaten gesetzlich festzuschreiben. (Mehr dazu: /www.bmas.de)

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Aus dem Bundestag: Parteifinanzbericht

26. Februar 2014

Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die fünf im Bundestag vertretenen Parteien haben im Jahr 2012 Gesamteinnahmen von zusammen fast 395 Millionen Euro verzeichnet. Dies geht aus den als Unterrichtung durch den Bundestagspräsidenten (18/400) vorgelegten Rechenschaftsberichten von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und CSU für 2012 hervor.

Danach beliefen sich bei der CDU im Jahr 2012 die Einnahmen der Gesamtpartei auf knapp 137,04 Millionen Euro und die Ausgaben auf gut 122,2 Millionen Euro, womit die Partei einen Überschuss von fast 14,84 Millionen Euro verbuchen konnte. Bei der SPD standen Einnahmen in Höhe von mehr als 151,42 Millionen Euro Ausgaben in Höhe von gut 133,34 Millionen Euro gegenüber, was zu einem Überschuss von knapp 18,08 Millionen Euro führte. Bei den Grünen lagen die Einnahmen in Höhe von gut 38,4 Millionen Euro um mehr als 7,68 Millionen Euro über den Ausgaben in Höhe von fast 30,72 Millionen Euro. Die Linke weist in ihrem Bericht bei Einnahmen in Höhe von weniger als 29,77 Millionen Euro und Ausgaben in Höhe von knapp 25,76 Millionen Euro einen Überschuss von mehr als 4,0 Millionen Euro aus. Die CSU kam mit Einnahmen von gut 38,12 Millionen Euro und Ausgaben von mehr als 33,46 Millionen Euro auf einen Überschuss von fast 4,66 Millionen Euro.

An staatlichen Mitteln erhielt die CDU laut Vorlage im Jahr 2012 weniger als 46,44 Millionen Euro. Die SPD bekam staatliche Mittel in Höhe von fast 45,59 Millionen Euro. Die Grünen kamen auf mehr als 15,15 Millionen Euro an staatlichen Mitteln. Die Linke verbuchte staatliche Mittel in Höhe von gut 12,25 Millionen Euro und die CSU mehr als 11,3 Millionen Euro.

Spenden von natürlichen Personen bekam die CDU den Angaben zufolge in Höhe von knapp 12,15 Millionen Euro und von juristischen Personen in Höhe von gut 6,05 Millionen Euro. Bei der SPD beliefen sich die Spenden natürlicher Personen auf knapp 8,56 Millionen Euro und die Spenden juristischer Personen auf gut 1,95 Millionen Euro. Die Grünen kamen auf fast 3,41 Millionen Euro an Spenden natürlicher Personen und gut 520.000 Euro an Spenden juristischer Personen. Die Linke verzeichnete Spenden von natürlichen Personen in Höhe von fast 1,89 Millionen Euro und Spenden von juristischen Personen in Höhe von mehr als 34.000 Euro. Die CSU verbuchte fast 3,64 Millionen Euro an Spenden natürlicher Personen und gut 2,6 Millionen Euro an Spenden juristischer Personen.

Die Zahl ihrer Mitglieder Ende 2012 gibt die CDU mit 476.331 Menschen an und die SPD mit 477.037. Die Grünen verzeichneten Ende 2012 laut Bericht 59.653 Mitglieder. Der Partei Die Linke gehörten zu diesem Zeitpunkt 63.761 Mitglieder und der CSU 147.635 an. (25.2.2014)

 

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Insolvenzkoordinator bei internationalen Konzernen, die pleite gehen

3. Februar 2014

Aus dem Bundestag, 3.2.2014, Berlin.
Neuregelung bei Konzern-Insolvenzen

1. Neuregelung bei Konzern-Insolvenzen
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Geraten im Rahmen eines Konzerns mehrere Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so sollen die einzelnen Insolvenzverfahren der verschiedenen Firmen, die zum Unternehmensverbund gehören, künftig besser gemanagt werden. Dies soll unter anderem durch die Bearbeitung der diversen Insolvenzverfahren an einem einzigen Gerichtsstand geschehen. Die Bundesregierung hofft, dass auf diese Weise komplizierte Insolvenzen innerhalb verschachtelter Unternehmensstrukturen effizienter bewältigt und die verbliebenen Vermögensbestände betroffener Firmen zugunsten der Gläubiger besser verwertet werden können. Diesem Ziel einer „koordinierten Insolvenzabwicklung im Konzernkontext“ dient ein Gesetzentwurf (17/407), den das Kabinett vorgelegt hat.

In der Vorlage wird erläutert, dass nach dem geltenden Insolvenzrecht für jeden einzelnen betroffenen Betrieb ein eigenes Insolvenzverfahren eröffnet werden muss, wozu jeweils auch die Bestellung eines Insolvenzverwalters gehört. Die Konsequenz: Stürzen in einem Konzern mehrere Firmen, die in diesen Unternehmensverbund integriert sind, in Turbulenzen, so beschwört dies aus Sicht der Regierung erhebliche Gefahren herauf. So könnten etwa die einzelnen Insolvenzverwalter unterschiedliche Strategien bei der Verwertung des jeweils verbliebenen Betriebsvermögens verfolgen, die nicht aufeinander abgestimmt sind und sogar in „unproduktive und kostenträchtige Rechtsstreitigkeiten“ münden können. Auf diese Weise drohe die Wahrung des wirtschaftlichen Gesamtinteresses des Konzerns beeinträchtigt zu werden, was die Realisierung des vollen Werts der verbliebenen Vermögensbestände gefährden und damit die Belange der Gläubiger schädigen könne. Der Gesetzentwurf spricht von „suboptimalen Verwertungsergebnissen“.

Die Regierung will nun erreichen, dass die einzelnen Insolvenzverfahren bei Unternehmen, die zu einem Konzern gehören, besser miteinander verzahnt werden.

Eine zentrale Bedeutung misst die Vorlage dabei der Ermöglichung von „Koordinationsverfahren“ zu. Nach diesem Modell wird aus dem Kreis der beteiligten Insolvenzverwalter einer als „Koordinationsverwalter“ benannt, der mit der Abstimmung zwischen den einzelnen Insolvenzverfahren betraut wird und entsprechende Vorschläge unterbreiten soll. Eine besonderes Gewicht kommt in diesem Zusammenhang dem „Koordinationsplan“ zu, den der beauftragte Insolvenzverwalter vorzulegen hat und der gerichtlich bestätigt werden muss: An diesem Konzept sollen sich die Maßnahmen orientieren, die im Zuge der Insolvenzpläne für die betroffenen diversen Firmen entworfen und umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf sieht zudem Neuregelungen über den zuständigen Gerichtsstand vor. Die Regierung strebt an, dass sämtliche Verfahren im Rahmen einer Konzerninsolvenz an einem einzigen Insolvenzgericht gebündelt werden können. Dann soll es auch möglich sein, nur noch einen einzigen Richter mit dieser Aufgabe zu betrauen. Sollten mehrere Insolvenzverfahren mit diversen Verwaltern an verschiedenen Gerichten bearbeitet werden, so soll die Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Insolvenzbeauftragten intensiviert werden. Die Gerichte sollen im Übrigen zwingend prüfen müssen, ob es machbar ist, im Interesse der effizienten Abwicklung einer Konzerninsolvenz einen einzigen Insolvenzverwalter für mehrere oder auch alle Verfahren zur Vermögensverwertung zu installieren. (PM-Newsletter, Deutscher Bundestag)

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