Das bundespolitische Jahr 2018 aus Sicht des Pressefotografen Friedhelm Schulz
28. Dezember 2018Kurz gesagt: Das bundespolitische Jahr 2018 aus Sicht des Pressefotografen Friedhelm Schulz.

(Foto: Friedhelm Schulz/Friedrichson Pressebild)
Kurz gesagt: Das bundespolitische Jahr 2018 aus Sicht des Pressefotografen Friedhelm Schulz.
(Foto: Friedhelm Schulz/Friedrichson Pressebild)
Anderes Medium, ARD
Richter: AfD handelt widersprüchlich
Das Bundesverfassungsgericht hat die Anträge nun als unzulässig zurückgewiesen. Die Organklage sei schon deshalb unzulässig, weil die AfD-Fraktion durch die Entscheidungen der Regierung nicht in ihren Rechten als Fraktion verletzt wurde. Die Organklage sei auch nicht dazu da, damit das Bundesverfassungsgericht Regierungshandeln beanstande.
Im Übrigen sei das Verhalten der AfD widersprüchlich: Auf der einen Seite fordere sie ein Migrationsverantwortungsgesetz, auf der anderen Seite habe sie ausdrücklich angekündigt, im Bundestag an einem solchen Gesetz nicht mitwirken zu wollen. Ihr gehe es damit nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Bundestag zustehender Rechte, sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns, argumentierten die Richter.
(Aktenzeichen: 2 BvE 1/18)
Ganzen Artikel aktuell hier lesen: www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsgericht
Um 11.45 Uhr rief die Partei AfD im Deutschen Bundestag aus, es gäbe keine Beschlussfähigkeit, die Anträge zum Thema Gewinnung von Spitzenforschern an die Ausschüsse weiter zu leiten. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) führt gemäß der Geschäftsordnung den traditionellen „Hammelsprung“ durch.
Um 12.14 Uhr waren 413 Personen durch die Ja Tür gegangen, eine durch die Tür mit dem Wort Enthaltung. Petra Pau dazu: „Mit großer Begeisterung des gesamten Hauses“ wurde die Überweisung angenommen. So etwas habe sie „in 20 Jahren“ als Mitglied des Deutschen Bundestages für eine Beschlussempfehlung an die zuständigen Ausschüsse noch nicht erlebt. Die AfD-Abgeordneten erschienen erst wieder nach dem Hammelsprung im Saal und wurden größtenteils ausgebuht – was Bundestagspräsidentin Pau zurecht wies.
Pressemitteilung (Auszug, 14.12.2018)
Neues in Sachen Hohenschönhausen
Zum Artikel von Ilko-Sascha Kowalczuk in der Sächsischen Zeitung vom
11. Dezember 2018 erklärt der Bundestagsabgeordnete Arnold Vaatz (CDU)
MdB:
Der Paragraph 186 des Strafgesetzbuches lautet: „Wer in Beziehung auf einen
anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich
zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet
ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften … begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.“
Der Historiker Kowalczuk stellte kürzlich in einem
in mehreren Tageszeitungen abgedruckten Artikel (z.B. in der Sächsischen
Zeitung vom 11.12.2018 unter dem Titel „Und was hast du bis 1989 getan?“)
einen schweren Vorwurf in den Raum: Hubertus Knabe habe als Direktor
der Gedenkstätte Hohenschönhausen “viele Jahre sexistische Strukturen
verschleiert“. Belege für diese Verschleierungshandlungen liefert er nicht.
Was er unter sexistischen Strukturen versteht, erklärt er ebenfalls nicht. Sollte
er zu beidem nicht imstande sein, hat er sich nach meinem Dafürhalten übler
Nachrede schuldig gemacht, wie sie der oben zitierte Paragraph beschreibt. Allein
die Not, sich in derart verschwurbelte Anschuldigungen versteigen zu
müssen, zeigt die Armut der Knabe-Jäger an wirklichen Argumenten. Wegen
der von ihm behaupteten Verschleierungshandlungen, so fährt Kowalczuk
fort, habe ein Exempel (er nennt es „Zeichen“) statuiert werden müssen. Getreu
nach Mao: „Bestrafe einen, erziehe tausend“.
Aber nicht diese alberne Beschuldigung macht den Beitrag der Rede wert. Aufschlußreich
an ihm ist, was er an bisherigen bloßen Vermutungen nun endlich
bestätigt: Die Demission Knabes ist das Ende der DDR-Geschichtsaufarbeitung
aus der Perspektive der Opfer.
Pressemitteilung
100 Jahre Frauenwahlrecht, 1 Jahr Pro Quote Bühne
Ungefähr ein Jahr liegt die Gründung des Vereins Pro Quote Bühne zurück, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, gegen den stereotypen Stillstand an deutschen Theatern anzugehen. Was mit rund 40 Theaterschaffenden – Männern wie Frauen – begann, ist mittlerweile auf eine Gruppe von 250 Unterstützerinnen und Unterstützer um die Initiatorinnen der ersten Stunde Angelika Zacek, France-Elena Damian, Amina Gusner und Eva Jankowski angewachsen.
Nach wie vor sind die Geschlechterverhältnisse an den über 300 öffentlich finanzierten Theatern ein Trauerspiel und spiegeln das gesellschaftliche Ungleichverhältnis der im Grundgesetz verankerten Gleichstellung wider.
Pro Quote Bühne zieht erstmals Bilanz: „Was bringt die Quote dem Theater?“ Das ist die Frage, die im Jubiläumsjahr des deutschen Frauenwahlrechts im Raum steht. Gäste wie Vincent Immanuel Herr, Botschafter der HeForShe Bewegung, Thomas Oberender, Intendant der Berliner Festspiele und Bettina Jahnke, Intendantin des Hans Otto Theaters und Vorstandsmitglied vom Bühnenverein sollen darauf Antworten geben. Prominente Rednerin ist die Regisseurin und Professorin Claudia von Alemann. Zuvor wird Angelika Zacek für Pro Quote Bühne einen Jahresrückblick und eine strategische Vorschau geben. Für das Bundeministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das die Veranstaltung ermöglicht hat, spricht Dr. Martina Gräfin von Bassewitz.
100 Jahre Frauenwahlrecht, 1 Jahr Pro Quote Bühne
Bilanz und Podiumsdiskussion
Sophiensæle | Sophienstraße 18, 10178 Berlin
Beim 31. Parteitag der CDU Deutschlands in Hamburg wurde im zweiten Wahlgang bei einer Stichwahl Annegret Kramp-Karrenbauer neue CDU-Vorsitzende.
Pressemitteilung, 30.11.2018
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