Pressemitteilung
Der Bundesrat fordert ein grundsätzliches Verhüllungsverbot im Gericht. Er beschloss am 19. Oktober 2018, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Mimik muss erkennbar sein
Gesichtsverhüllungen seien mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar, begründet der Bundesrat seinen Vorschlag. Das Gericht müsse sämtliche Erkenntnismittel einschließlich der Mimik einer Person ausschöpfen können, um den Sachverhalt und die Glaubwürdigkeit von Aussagen bestmöglich aufzuklären.
Bislang keine einheitliche Handhabung
Bislang gibt es kein grundsätzliches Gesichtsverhüllungsverbot vor Gericht, nur die Möglichkeit einzelner richterlicher Anordnungen. Dass die Handhabung in der Praxis und Rechtsprechung nicht einheitlich und verlässlich ist, bemängelt der Bundesrat. Die vorgeschlagene Ergänzung im Gerichtsverfassungsgesetz soll dies nun ändern.
Eingriff in Religionsfreiheit gerechtfertigt
Für Frauen, die aus religiöser Überzeugung ihr Gesicht mit einem Niquab oder einer Burka verhüllen, wäre das Verbot zwar ein Eingriff in die Religionsfreiheit. Aus Sicht des Bundesrates ist dieser aber gerechtfertigt, um die Funktionsfähigkeit der gerichtlichen Verhandlung zu gewährleisten.
Ausnahmen möglich
Das geplante Verhüllungsverbot umfasst auch Masken, Sturmhauben oder Motorradhelme. Es soll für die Verhandlungsparteien, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligte gelten. Ausnahmen sind für besonders gefährdete Prozessbeteiligte oder Opfer von Säure-Attacken sowie für verdeckte Ermittler und für zu Sicherheitszwecken eingesetzte Polizeibeamte vorgesehen. Außerdem soll das Gericht im Einzelfall Ausnahmen gestatten können, wenn der Blick in das unverhüllte Gesicht nicht erforderlich ist. Das Bedecken der Haare und des Halsbereichs stellt nach dem Gesetzentwurf ausdrücklich keine Verhüllung dar.
Erneuter Versuch
Die Initiative setzt einen Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni dieses Jahres um. Bereits vor zwei Jahren hatte der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu prüfen. Diese hat sich allerdings bislang noch nicht dazu geäußert.
In einigen Fachgesetzen schon vorgesehen
Seit Juni 2017 verbietet ein Bundesgesetz Gesichtsverhüllungen in der Beamtenschaft und beim Militär. Gleiches gilt unter anderem für Personalausweise. Auch Führer eines Kraftfahrzeugs dürfen ihr Gesicht seit Oktober 2017 nicht mehr verhüllen. Darüber hinaus gibt es länderspezifische Regelungen etwa für Schulen und Hochschulen.
Über die Bundesregierung in den Bundestag
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Plenarsitzung des Bundesrates am 19.10.2018