Beste Regierung seit 20 Jahren: Merkel Kabinett II
16. September 2013
Berlin, 14.12.2012. Der Deutsche Bundestag entschied am letzten öffentlichen Sitzungstag vor den Weihnachtsferien, bis zu 400 Bundeswehrsoldaten an der türkisch-syrischen Grenze einzusetzen. 461 Abgeordnete stimmten mit Ja, 86 mit Nein, acht enthielten sich. Es handelt sich um einen Nato-Einsatz in Natinads an der türkisch-syrischen Grenze.
Die Bundesregierung sprach sich in einem Antrag (17/11783) für die Entsendung des Luftabwehrsystems „Patriot“ aus. Der Auswärtige Ausschuss empfahl zuzustimmen (17/11892). Die Partei Die Linke forderte in einem Entschließungsantrag (17/11896), keine Patriot-Luftabwehrraketen und kein Bundeswehrpersonal in die Türkei zu verlegen.
In der vorigen Debatte zur Absicherung und Alterarmut von Frauen kritisierte der SPD-Abgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales Ottmar Schreiner den Einsatz der Bundeswehr in der Türkei, insbesondere wenn im Inland zu wenig Geld für ältere Frauen im Rentenalter da sei. Auch gegen die Griechenlandhilfe sprach Schreiner sich aus.
Die verteidigungspolitische Sprecherin der FDP, Elke Hoff, sagte, das Bündnis könne sich auf Deutschland verlassen. Die Bundesregierung verlasse sich auf den Bundestag. Die Abgeordneten hätten das Thema diskutiert und kamen gemeinsam mit den Oppositionsparteien bis auf die Partei Die Linke zu der Entscheidung, dem Einsatz zuzustimmen. „Die subjektive Bedrohung“, die die Türkei empfinde erkläre den Einsatz. Es solle keine Flugverbotszone über Syrien installiert werden, sondern nur auf türkischem Territorium, damit auf Nato-Terrain. „Sollte sich die Geschäftsgrundlage ändern“, könne der Bundestag beschließen die Bundeswehrsoldaten wieder nach Hause zu holen, es solle kein Konfliktherd für Syrien werden. Die niederländischen Einsatzkräfte werden mit den Deutschen zusammenarbeiten.
Rainer Arnold (SPD), Verteidigungspolitischer Sprecher seiner Fraktion, sehe auch bei den Flüchtlingen die Verantwortung bei den Politikern, die nicht nur aus Geldgeben bestehe. Die Syrer werden von dem Diktator Assad, mit Kassam-Raketen angegriffen. Die Nato-Verbündeten wollen deeskalierend vorgehen. Die Türkei habe sich bisher „außerordentlich besonnen verhalten“ an der Grenze zu Syrien, sagte Arnold.
Der Abgeordnete Philipp Missfelder (CDU/CSU) sagte, die „Türkei ist ein wichtiger und strategischer Partner“ und sollte „politisch und militärisch“ unterstützt werden, damit das Land sicher bleibe. „Problematisch ist für Deutschland die Rolle Russlands“, weil Russland und China die Rolle der Weltpolizei der UNO bislang blockieren. „Wir können es nicht hinnehmen, dass unser Partner Türkei in den Konflikt Syriens mit reingezogen“ werde.
Der Abgeordnete Gregor Gysi sagte, es gebe „kein Land, das Deutschland überfallen“ wolle. Die modernsten Waffen
animierten andere Länder dazu, Deutschland zu Konflikteinsätzen hinzuzuholen. Der Syrische Machthaber Assad wisse, er werde keine Chemiewaffen einsetzen, weil ihm klar wäre, damit die Weltpolizei aufzurufen, so Gregor Gysi. „Zur Beruhigung der türkischen Bevölkerung“ und damit „die Türkische Regierung besser schlafen“ könne, sei das Einhalten der Menschenrechte eine noch zu erfüllende Aufgabe. Die Türkei unterstützt die Hamas, sagte Gysi im Parlament und vor der Presse mehrmals.
Die deutsche Bundesregierung rede nicht mit Vertretern der Hamas. Gysi befürchte, die Deutschen gelangen durch den Einsatz in unumgängliche Konflikte.
Die Partei Die Linke wolle keine Kriegspartei im Nahen und Mittleren Osten werden.
Kerstin Müller von der Partei Die Grünen/Bündnis 90 findet das übertrieben und höhnte, die Linke spräche vom „Einmarsch der Deutschen in den nahen Osten“. Sie befürwortet den Einsatz, um die Türkei zu schützen. (Sylla, LÄ 18.12.2012)
Pressemitteilung Deutscher Bundestag
Finanzausschuß, Öffentliche Sitzung zum Geldwäschegesetz
Sachverständiger: Mafia wäscht Milliardenbeträge in Deutschland
Berlin: (hib/HLE) Für internationale Verbrechersyndikate wie die Mafia ist Deutschland für Zwecke der Geldwäsche eines der gefragtesten Länder. „Es gibt unglaubliche Geldströme von Italien nach Deutschland“, erklärte Roberto Scarpinato, leitender Oberstaatsanwalt im Anti-Mafia-Pool in Palermo, am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Dabei gehe es um Milliardenbeträge. Seine Behörde habe bei Ermittlungen in den vergangenen 20 Jahren allein in Palermo über vier Milliarden Euro sichergestellt. Dass Deutschland ein von der Mafia für die Geldwäsche ausgesuchtes Land sei, hätten auch 45 Kronzeugen in Vernehmungen bestätigt.
Zu den Gründen zählte Scarpinato das deutsche Strafrecht, das nicht über geeignete Instrumentarien zur Beschlagnahme von Vermögen verfüge wie zum Beispiel das italienische. Der Staatsanwalt verwies auf einen Fall, in dem in Deutschland lagerndes Vermögen italienischer Mafiosi nicht beschlagnahmt werden konnte. Besonders intensiv zur Geldwäsche genutzt würden Spielhallen und Online-Spielbanken, die die Mafia über Strohmänner aufkaufe. Die Herkunft von Mafia-Geldern werde auch durch viele Zwischenstationen verschleiert. So würden die Gelder zum Teil durch über 90 internationale Finanzinstitutionen geschleust, um die Rückverfolgung unmöglich zu machen.
Grundlage der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (17/10745). Dabei wurde auch von anderen Sachverständigen heftige Kritik an den Zuständen bei der Geldwäschebekämpfung in Deutschland laut. Der Schweizer Sachverständige Andreas Frank (Frank Consultancy Services) warf der Bundesregierung vor, das Geldwäschegesetz auch 19 Jahre nach seinem Inkrafttreten nicht umzusetzen: Deutschland verletze die EU-Geldwäscherichtlinie und täusche die EU über die Umsetzung. Frank begrüßte, dass Glücksspiele ins Internet in das Geldwäschegesetz einbezogen werden sollten. Zugleich erkläre der Gesetzentwurf aber nicht, wie Grau- und Schwarzmarkt zurückgedrängt werden könnten: „Die geldwäschepräventive Wirkung des Gesetzentwurfs bleibt Makulatur.“
Wie Geldwäsche bei Glücksspielen funktioniert, erläuterte die Organisation „Tax Justice Network“ in ihrer Stellungnahme. Danach gibt es zwei Formen der Geldwäsche: 1. Der Anbieter täuscht überhöhte Umsätze vor und bringt auf diese Weise illegal erworbene Geldmittel in den legalen Kreislauf. 2. Ein Teilnehmer an Glücksspielen setzt illegal erworbenes Geld bei Glücksspielen ein und erhält im Gegenzug Glücksspielgewinne steuerfrei gewaschen zurück.
Von Helmut Lorscheid
Berlin, 29.8.2012. Am 4. September 2012 sollen auch die letzten dort bis heute ohne Wasser und Stromversorgung ausharrenden KünstlerInnen aus dem Tacheles endgültig vertrieben werden. Die Räumung ist für diesen Tag angedroht. Anfang August 2012 hatte der Vorsitzende der Linken Fraktion und Berliner Bundestagsabgeordnete Doktor Gregor Gysi das Haus besucht und sich bereits in Briefen an den derzeitigen Besitzer, die HSH Nordbank in Hamburg, sowie den möglichen Käufer, Harm Müller-Spreer, gewandt.
Im Brief an den für den Bauskandal-Investor heißt es wörtlich: „Sollten Sie tatsächlich ein Interesse am Erwerb des Grundstücks haben, sind Sie zweifellos auch an einer kommerziell günstigen Verwertung interessiert. Ich glaube aber, dass Sie für sich und Ihr Projekt Reklame machen könnten, wenn Sie selbst darauf hinwirkten, dass das Kunsthaus auch künftig besteht. Der Verein war in der Lage, die Kosten, die er verursachte, selbst zu erwirtschaften. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn Sie diesbezüglich auf die Künstlerinnen und Künstler zugingen und ihnen vertraglich den Fortbestand des Kulturhauses – auf deren eigene Kosten – zusicherten. Sie hätten zwar wirtschaftlich nichts vom Kulturhaus, aber ich denke, dass Sie die übrigen großen Teile des Grundstücks sogar besser verwerten könnten, wenn das Kunsthaus dort bestehen bliebe.“
In einer Kleinen Anfrage (Drucksache 17/ 10530) erkundigt sich die Bundestagsfraktion Die Linke nach dem möglichen Engagement der Bundesregierung zum Erhalt des Kunsthauses Tacheles in Berlin.
In der Vorbemerkung zu ihren Fragen heißt es unter anderem, das „Berliner Kulturhaus Tacheles in der Oranienburger Straße“ habe nicht nur in Berlin Kultstatus, sondern sei auch bei vielen Touristen, die aus aller Welt Berlin besuchen, bekannt. Dazu haben neben der dort zu besichtigenden Kunst sicherlich auch der gewisse eigentümliche Charme des Kulturhauses sowie unzählige Veranstaltungsaktionen, viele davon im Goldenen Saal, beigetragen.
Die Bedeutung des Kulturhauses sollte über die Landesgrenzen hinweg diskutiert werden. Seit geraumer Zeit ist das Kulturhaus, welches aus einer Künstlerinitiative Anfang der 1990er-Jahre entstand, nicht mehr sicher, wie die Kunstszene in Berlin aussehen wird und welche Rolle das Tacheles spielt. Ein Mietvertrag lief Ende 2008 aus. Das gesamte Grundstück mit einer Größe von 25.000 Quadratmeter, auf dem das Kulturhaus steht, soll verkauft werden. Dabei nimmt das Kulturhaus nur 1.250 Quadratmeter in Anspruch! Einer gewerblichen Nutzung des Grundstücks durch den neuen Eigentümer unter Fortführung des Kulturhauses stünde generell nichts im Wege. Außerdem bieten sich mit dem Fortbestand des Kulturhauses, dessen internationale Bekanntheit nicht bestritten wird, interessante wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit.
Der Bundestagsabgeordnete Gregor Gysi und seine Fraktion möchten von der Bundesregierung nun erfahren, ob sie sich mit potenziellen Käufern, dem Land Berlin sowie dem Kulturhaus Tacheles selbst in Gesprächen befinde und falls nicht, was die Bundesregierung plant, um den Fortbestand des nicht nur für Berlin wichtigen Kulturhauses zu sichern?
Gefragt wird ferner nach der Eigentümerabfolge, sowie, wann das betreffende Grundstück, auf dem das Kulturhaus steht, vom Bund zu welchem Preis an wen verkauft wurde. Außerdem verlangen Die Linken Auskunft über die damaligen Vertragsbedingungen sowie Investitionsauflagen.
Hintergrund dieser Fragen sind Vorschriften, denen zufolge ein Käufer städtischen Eigentums zu bestimmten Investitionen und Entwicklungsmaßnahmen verpflichtet ist. Der damalige Käufer, eine Firma der Fundus-Gruppe des Anno August Jagdfeld, hatte ihre Zusagen gegenüber der Bank und auch gegenüber der Stadt Berlin beziehungsweise dem Bund als Verkäufer, nicht erfüllt. Daraus könnte sich möglicherweise auch heute noch ein Rückkaufsrecht für den Bund ergeben.
Der Kampf um den Erhalt des Tacheles scheint noch lange nicht zu Ende zu sein.
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Ältere Artikel zum Kunsthaus Tacheles:
2012, von Lorscheid: http://demokratie-spiegel.de/wordpress/2012/08/berlin-verjagt-die-kunstler/
2010, von Lorscheid, Sylla: http://url9.de/p8Y
2010, von Stefan Jalowy: http://url9.de/p91